Wer bei der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht den Tarif für Senioren wählt, sichert die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ab, sofern dieser das 50. Lebensjahr vollendet hat, sowie die mitversicherten Personen. Änderungen des Familienstandes müssen dem Versicherer gemeldet werden, damit die Bestimmungen zu erhöhten und erweiterten Risiken greifen können.
Ist der Tarif für Senioren vereinbart, gilt Folgendes:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, der das 50. Lebensjahr vollendet hat, sowie auf die mitversicherten Personen.
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Tarif richtet sich an Versicherungsnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen. Wenn sich der Familienstand ändert, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden, damit die Regelungen zur Erhöhung und Erweiterung versicherter Risiken beachtet werden.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter gilt dieser Senioren-Tarif?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, der das 50. Lebensjahr vollendet hat.
Wer ist neben dem Versicherungsnehmer mitversichert?
Neben dem Versicherungsnehmer sind die mitversicherten Personen erfasst, die als solche vorgesehen sind.
Muss ich eine Änderung meines Familienstandes melden?
Ja, Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Dabei gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016