Wer in der Privathaftpflicht der GVO Versicherung wilde Kleintiere wie Schlangen, Spinnen, Skorpione oder Reptilien im eigenen Haushalt zu privaten Zwecken hält oder hütet, ist gegen daraus entstehende gesetzliche Haftpflichtansprüche abgesichert, sofern das Halten erlaubt und nicht genehmigungspflichtig ist. Mitversichert sind auch Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener Tiere zur Abwehr öffentlicher Gefahren.
Versichert ist – in Ergänzung zu den AHB GVO – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Halten und Hüten von wilden Kleintieren, die sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befinden. Voraussetzung ist, dass das Halten und Hüten erlaubt und nicht genehmigungspflichtig ist und zu privaten Zwecken erfolgt. Zu den wilden Kleintieren zählen zum Beispiel Schlangen, Spinnen, Skorpione und Reptilien.
Versichert ist außerdem der Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen der Tiere zur Abwehr öffentlicher Gefahren.
Was bedeutet das konkret?
Wer wilde Kleintiere wie Schlangen, Spinnen, Skorpione oder Reptilien privat zu Hause hält oder hütet, ist über diese Erweiterung gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche abgesichert. Das gilt allerdings nur, wenn das Halten erlaubt ist und keine Genehmigung braucht. Zusätzlich werden Kosten übernommen, die entstehen, um entlaufene Tiere wieder einzufangen und damit Gefahren für die Öffentlichkeit abzuwehren.
Häufige Fragen
Welche Tiere gelten hier als wilde Kleintiere?
Als Beispiele werden Schlangen, Spinnen, Skorpione und Reptilien genannt, die sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befinden.
Unter welchen Voraussetzungen ist das Halten dieser Tiere versichert?
Das Halten und Hüten muss erlaubt und nicht genehmigungspflichtig sein und zu privaten Zwecken erfolgen.
Werden auch Kosten für das Wiedereinfangen entlaufener Tiere übernommen?
Ja, versichert ist der Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen der Tiere zur Abwehr öffentlicher Gefahren.
Gilt der Schutz auch für gewerblich gehaltene Tiere?
Nein, versichert ist ausschließlich das Halten und Hüten zu privaten Zwecken.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016