Wer in der Privathaftpflicht der GVO Versicherung Haustiere hält, ist als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen, Blinden-, Signal- oder Behindertenbegleithunden sowie erlaubten wilden Kleintieren wie Spinnen, Fröschen, Skorpionen und Schlangen mitversichert. Ausgeschlossen bleiben Hunde, Pferde, Rinder und Tiere zu gewerblichen Zwecken; zusätzlich sind Kosten fürs Wiedereinfangen entlaufener Tiere bis 5.000 EUR abgesichert.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen als Halter oder Hüter von:
- zahmen Haustieren (z. B. Katzen, Hühnern, Tauben),
- gezähmten Kleintieren (z. B. Hamster, Meerschweinchen),
- Bienen,
- Blinden-, Signal- oder Behindertenbegleithunden,
- wilden Kleintieren (z. B. Spinnen, Frösche, Skorpione und Schlangen).
Wilde Kleintiere (z. B. Spinnen, Frösche, Skorpione und Schlangen) sind auch dann mitversichert, wenn es sich um eine erlaubte und – soweit genehmigungspflichtig – genehmigte Haltung und Hütung im Haushalt des Versicherungsnehmers zu privaten Zwecken handelt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- wilden Tieren,
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Mitversichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde (auch Reitbeteiligung),
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke (Kutsch- oder Schlittenfahrten) zu privaten Zwecken.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Wiedereinfangen von mitversicherten Tieren
Versichert sind Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere.
Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Haftpflicht als Halter oder Hüter bestimmter Tiere wie zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere, Bienen, bestimmter Begleithunde und erlaubter wilder Kleintiere. Für Hunde, Pferde, Rinder, wilde Tiere und Tiere zu gewerblichen Zwecken gilt der Schutz dagegen nicht. Auch das Hüten oder Nutzen fremder Hunde, Pferde oder Fuhrwerke zu privaten Zwecken ist eingeschlossen, sofern keine andere Tierhalter-Haftpflichtversicherung greift. Zusätzlich werden Kosten für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere bis zu 5.000 EUR je Versicherungsfall übernommen.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind über die Privathaftpflicht mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren (z. B. Katzen, Hühner, Tauben), gezähmten Kleintieren (z. B. Hamster, Meerschweinchen), Bienen, Blinden-, Signal- oder Behindertenbegleithunden sowie wilden Kleintieren wie Spinnen, Fröschen, Skorpionen und Schlangen.
Sind Spinnen, Schlangen oder Skorpione im Haushalt abgesichert?
Ja. Wilde Kleintiere wie Spinnen, Frösche, Skorpione und Schlangen sind mitversichert, wenn es sich um eine erlaubte und – soweit genehmigungspflichtig – genehmigte Haltung und Hütung im Haushalt des Versicherungsnehmers zu privaten Zwecken handelt.
Welche Tiere sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen ist die Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden, Rindern, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren, von wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Wie hoch ist der Ersatz für das Wiedereinfangen entlaufener Tiere?
Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere sind versichert. Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025