Beim Tarif Paar ohne Kind der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Weitere mitversicherte Personen sind bei dieser Vertragsform nicht eingeschlossen, und Änderungen des Familienstandes müssen dem Versicherer mitgeteilt werden.
Ist der Tarif Paar ohne Kind vereinbart, gelten folgende Bestimmungen:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
- Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Paar ohne Kind schützt nur den Versicherungsnehmer und dessen Partner – also den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Weitere Personen, die in anderen Tarifen mitversichert wären, sind hier nicht eingeschlossen. Wenn sich der Familienstand ändert, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden, wobei die Regeln zur Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken greifen.
Häufige Fragen
Wer ist beim Tarif Paar ohne Kind versichert?
Versichert ist die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Sind bei diesem Tarif auch weitere Personen mitversichert?
Nein. Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen haben für den Tarif Paar ohne Kind keine Gültigkeit.
Was muss ich tun, wenn sich mein Familienstand ändert?
Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Dabei gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016