Stirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Privathaftpflichtschutz der GVO Versicherung für mitversicherte Angehörige zunächst bestehen: Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder ohne eingetragene Lebenspartnerschaft sind bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiterhin abgesichert. Wer dann die nächste Beitragsrechnung einlöst, wird selbst zum neuen Versicherungsnehmer.
Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen zunächst fort. Dieser Schutz gilt bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin.
Betroffen sind folgende mitversicherte Personen:
- der Ehegatte des Versicherungsnehmers
- der eingetragene Lebenspartner des Versicherungsnehmers
- Kinder des Versicherungsnehmers, die unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
Löst eine dieser vorgenannten mitversicherten Personen die nächste Beitragsrechnung ein, so wird diese Person Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, endet der Vertrag nicht sofort. Für den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie für unverheiratete Kinder ohne eingetragene Lebenspartnerschaft läuft der Schutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiter. Bezahlt eine dieser Personen dann die nächste Beitragsrechnung, übernimmt sie damit die Rolle des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen besteht bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Für wen läuft der Schutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter?
Für den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie für Kinder des Versicherungsnehmers, die unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Wie wird eine mitversicherte Person zum neuen Versicherungsnehmer?
Indem sie die nächste Beitragsrechnung einlöst. Damit wird diese Person Versicherungsnehmer.
Wie lange gilt der fortbestehende Schutz für die Mitversicherten?
Er gilt bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016