Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung bleibt der Versicherungsschutz erhalten, wenn eine Obliegenheit nur versehentlich verletzt wurde und die betreffende Pflicht nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird. In diesem Fall greifen die sonst in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung vorgesehenen nachteiligen Folgen nicht.
Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung genannten Folgen treten bei einer versehentlichen Obliegenheitsverletzung nicht ein.
Voraussetzung dafür ist, dass die Erfüllung der Obliegenheit unverzüglich nachgeholt wurde, sobald die Verletzung erkannt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine vertragliche Pflicht (Obliegenheit) nur aus Versehen verletzt, entstehen dadurch keine nachteiligen Folgen für den Versicherungsschutz. Bedingung ist jedoch, dass die versäumte Pflicht sofort nachgeholt wird, nachdem der Fehler bemerkt wurde.
Häufige Fragen
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich versehentlich eine Pflicht verletzt habe?
Nein. Bei einer versehentlichen Obliegenheitsverletzung treten die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung genannten Folgen nicht ein, sofern die Pflicht nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird.
Was muss ich tun, wenn ich eine versehentliche Obliegenheitsverletzung bemerke?
Sie müssen die Erfüllung der Obliegenheit unverzüglich nachholen, sobald Sie die Verletzung erkannt haben. Nur dann bleiben die sonst vorgesehenen Folgen aus.
Gilt diese Regelung auch bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung?
Nein, die Regelung bezieht sich ausdrücklich auf eine versehentliche Obliegenheitsverletzung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016