In der Privathaftpflichtversicherung der GVO Versicherung sind Haftpflichtansprüche versicherter Personen untereinander wegen Personenschäden mitversichert, obwohl solche Ansprüche sonst ausgeschlossen wären. Der Versicherungsschutz umfasst dabei auch übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Krankenversicherern, eitgebern und weiteren Stellen wegen Personenschäden.
Abweichend von den zugrunde liegenden Bestimmungen sind Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden versichert.
Dies beinhaltet auch übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden von:
- Sozialversicherungsträgern
- Sozialhilfeträgern
- privaten Krankenversicherungsträgern
- sonstigen Versicherungsunternehmen
- öffentlichen und privaten Arbeitgebern
Was bedeutet das konkret?
Verletzt eine versicherte Person eine andere versicherte Person, besteht für den daraus entstehenden Personenschaden Versicherungsschutz – solche Ansprüche untereinander sind hier eingeschlossen. Zusätzlich sind auch übergangsfähige Regressansprüche mitversichert, die von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern, sonstigen Versicherungsunternehmen sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen eines Personenschadens geltend gemacht werden.
Häufige Fragen
Sind Personenschäden zwischen mitversicherten Personen abgedeckt?
Ja, Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden sind versichert.
Gilt der Schutz auch für Regressansprüche von Krankenversicherern oder Sozialträgern?
Ja, mitversichert sind auch übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, sonstigen Versicherungsunternehmen sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern.
Umfasst dieser Einschluss auch Sachschäden zwischen versicherten Personen?
Genannt sind hier ausschließlich Personenschäden. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus Schutz besteht, hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016