Beschädigt, zerstört oder verliert man privat gemietete, gepachtete, geliehene oder in Verwahrung genommene fremde bewegliche Sachen, übernimmt die GVO Versicherung in der Privathaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht bis 15.000 € je Versicherungsfall. Auch medizinische Geräte, die zu Diagnose oder Anwendung überlassen wurden, sind eingeschlossen, während etwa beruflich genutzte Sachen, Schmuck, Fahrzeuge oder Verschleißschäden ausgenommen bleiben.
Versichert ist – abweichend von der Grundregel der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen. Voraussetzung ist, dass diese Sachen zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Zu diesen Sachen gehören auch medizinische Geräte, die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden. Dies gilt jedoch nur, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden:
- an Sachen, die dem Beruf oder dem Gewerbe der versicherten Personen dienen,
- durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,
- an Schmuck- und Wertsachen, auch der Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren,
- an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden 15.000 € je Versicherungsfall.
Für die Miet- und Leihdauer gibt es keine Begrenzung. Die Ausschlüsse für Mietsachschäden gelten unverändert fort.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du privat etwas mietest, pachtest, ausleihst oder in Verwahrung nimmst und diese fremde bewegliche Sache beschädigst, zerstörst oder verlierst, springt der Versicherungsschutz ein. Auch überlassene medizinische Geräte sind erfasst, sofern kein anderer Versicherer dafür zuständig ist. Bestimmte Dinge wie beruflich genutzte Sachen, Schmuck und Wertsachen, Geld sowie Fahrzeuge sind jedoch nicht abgedeckt, ebenso reine Verschleißschäden. Die Erstattung ist auf 15.000 € je Versicherungsfall begrenzt.
Häufige Fragen
Sind privat geliehene Gegenstände abgedeckt, wenn ich sie beschädige oder verliere?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder beweglicher Sachen, wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Wie hoch ist die maximale Erstattung bei solchen Schäden?
Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden 15.000 € je Versicherungsfall.
Welche Sachen sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden an beruflich oder gewerblich genutzten Sachen, Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Schmuck- und Wertsachen sowie der Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren und Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Sind überlassene medizinische Geräte mitversichert?
Ja, medizinische Geräte, die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden, gehören dazu – allerdings nur, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016