Wer bei der GVO Versicherung eine Privathaftpflicht hat, ist auch abgesichert, wenn er im Rahmen einer nicht selbstständigen Tätigkeit dem eitgeber oder eitskollegen einen Sachschaden zufügt und dafür gesetzlich haftet – solange die Tätigkeit betrieblich und eitsvertraglich veranlasst war. Die Höchstersatzleistung liegt bei 20.000 € je Schadenfall und Versicherungsjahr, wobei bestimmte Schäden wie Verschleiß, Schäden an Wertsachen oder Fahrzeugen ausgeschlossen sind.
Versichert ist – abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen der GVO – die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber und den Arbeitskollegen. Voraussetzung ist, dass die Schäden auf betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasste Tätigkeiten zurückgehen.
Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Die Höchstersatzleistung beträgt je Schadenfall und Versicherungsjahr 20.000 €.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
- Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden und Wertpapieren
- Vermögensfolgeschäden
- Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen
- Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern
Was bedeutet das konkret?
Verursacht man im Job als Angestellter einen Sachschaden am Eigentum des Arbeitgebers oder eines Arbeitskollegen und haftet dafür gesetzlich, greift dieser Versicherungsschutz. Erstattet werden bis zu 20.000 € pro Schadenfall und Versicherungsjahr. Gibt es für denselben Fall bereits Schutz über einen anderen Vertrag, zahlt dieser Vertrag nicht. Bestimmte Schäden – etwa durch Verschleiß, an Wertsachen oder Fahrzeugen – sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Bin ich abgesichert, wenn ich als Angestellter etwas von meinem Arbeitgeber beschädige?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber und Arbeitskollegen, sofern die Schäden auf betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasste Tätigkeiten zurückgehen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei solchen Schäden?
Die Höchstersatzleistung beträgt 20.000 € je Schadenfall und Versicherungsjahr.
Welche Schäden sind hier ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Schmuck- und Wertsachen sowie an Geld, Urkunden und Wertpapieren, Vermögensfolgeschäden, Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern.
Was gilt, wenn ich für denselben Schaden noch über eine andere Versicherung geschützt bin?
Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016