Bei der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht auch dann mitversichert, wenn der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person an einem Betriebspraktikum, am fachpraktischen Unterricht oder einem Ferienjob teilnimmt – einschließlich der Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der versicherten Personen aus der Teilnahme an folgenden Tätigkeiten:
- einem Betriebspraktikum
- dem fachpraktischen Unterricht (zum Beispiel an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität)
- einem Ferienjob
Der Versicherungsschutz gilt dabei auch für die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen.
Was bedeutet das konkret?
Nehmen der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person an einem Betriebspraktikum, am fachpraktischen Unterricht oder an einem Ferienjob teil, besteht auch dabei Haftpflichtschutz. Dieser deckt zudem Schäden ab, die an Lehrgeräten oder Maschinen entstehen.
Häufige Fragen
Bin ich während eines Betriebspraktikums über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an einem Betriebspraktikum ist mitversichert.
Sind auch Schäden an Lehrgeräten oder Maschinen abgedeckt?
Ja, der Versicherungsschutz gilt ausdrücklich auch für die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen.
Gilt der Schutz auch für einen Ferienjob oder den fachpraktischen Unterricht?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht sowohl aus einem Ferienjob als auch aus dem fachpraktischen Unterricht, etwa an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität.
Wer ist bei diesen Tätigkeiten versichert?
Versichert sind der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen bei der Teilnahme an den genannten Tätigkeiten.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016