Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung zählen Codekarten für elektronische Schlösser und Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser genauso wie klassische Schlüssel. Für den Versicherungsschutz spielt es also keine Rolle, ob es sich um einen herkömmlichen Schlüssel oder eine elektronische Zugangslösung handelt – beide werden gleich behandelt.
Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Was bedeutet das konkret?
Elektronische Zugangsmittel werden im Versicherungssinne wie normale Schlüssel behandelt. Das gilt sowohl für Codekarten, mit denen elektronische Schlösser bedient werden, als auch für Fernbedienungen beziehungsweise Transponder für Schlösser.
Häufige Fragen
Gelten Codekarten und Transponder wie normale Schlüssel?
Ja. Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Zählt eine Fernbedienung für ein Schloss auch als Schlüssel?
Ja, Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016