Wenn ein Schlüssel verloren geht, greift die Privathaftpflicht der GVO Versicherung für die gesetzliche Haftpflicht beim Abhandenkommen von privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Türschlüsseln, Kfz-Schlüsseln, Codekarten und Transpondern. Übernommen werden Kosten für Ersatzschlüssel, den Austausch von Schlössern und Schließanlagen, vorübergehende Sicherungen und den Objektschutz, während Folgeschäden wie Einbruch und einige Schlüsselarten ausgeschlossen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Türschlüsseln, zum Beispiel bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General- oder Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Türschlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- privaten Schlüsseln für fremde Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Miet- und Leasingfahrzeuge).
Berufliche Schlüssel
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von Türschlüsseln sowie Schlüsseln für Dienst-Kraftfahrzeuge. Voraussetzung ist, dass diese einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit von Arbeitgebern oder Dienstherrn überlassen wurden.
Codekarten
Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Kosten
Ersetzt werden die Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel,
- für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen,
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- für den notwendigen Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechslung der Schlösser beziehungsweise Schließanlagen.
Ausschlüsse
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (zum Beispiel Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
- bei Wohnungseigentümern die Kosten der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen (Eigenschäden),
- der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (außer Kfz-Schlüsseln gemäß Ziffer 1),
- der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (zum Beispiel Verwaltung, Bewachung, Objektschutz, Reinigung) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war,
- der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
Was bedeutet das konkret?
Verliert der Versicherungsnehmer einen fremden Schlüssel – etwa für eine gemietete Wohnung, ein Hotelzimmer, ein Vereins- oder Ehrenamt, ein Mietfahrzeug oder einen beruflich überlassenen Schlüssel – so übernimmt die Versicherung die daraus entstehende gesetzliche Haftpflicht. Codekarten und Transponder gelten dabei als Schlüssel. Ersetzt werden unter anderem der Ersatz der Schlüssel, der Austausch von Schlössern und Schließanlagen, vorübergehende Sicherungen und der Objektschutz. Nicht gedeckt sind unter anderem Folgeschäden wie ein Einbruch sowie bestimmte Schlüsselarten und beruflich betreute Objekte.
Häufige Fragen
Ist der Verlust eines Wohnungs- oder Hotelschlüssels mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen privater Türschlüssel, zum Beispiel bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers, auch bei General- oder Hauptschlüsseln für eine zentrale Schließanlage.
Welche Kosten werden beim Schlüsselverlust übernommen?
Ersetzt werden die Kosten für den Ersatz der Schlüssel, für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen wie ein Notschloss sowie für den notwendigen Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechslung der Schlösser beziehungsweise Schließanlagen.
Zahlt die Versicherung auch, wenn nach dem Schlüsselverlust eingebrochen wird?
Nein. Folgeschäden eines Schlüsselverlustes wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Codekarten und Transponder wie Schlüssel versichert?
Ja. Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Grün 2022