Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden mitversichert, die beim Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge entstehen – dazu zählen etwa Paddel-, Ruder- und Schlauchboote, Kajaks und Kanus, Windsurfbretter, Segelboote ohne Motor bis 25 qm Segelfläche sowie gelegentlich genutzte motorbetriebene Wassersportfahrzeuge, jeweils unter bestimmten Voraussetzungen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von ausschließlich folgenden Wasserfahrzeugen verursacht werden:
- eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, ohne Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) und ohne Treibsätze, zum Beispiel Schlauch-, Paddel-, Tret- und Ruderboote, Kajaks, Kanus und Kanadier
- eigene und fremde Windsurfbretter
- eigene und fremde Segelboote ohne Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) und ohne Treibsätze mit einer Segelfläche bis maximal 25 qm, nur soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist oder nicht anderweitig Versicherungsschutz erlangt werden kann
- eigene und gelegentlich genutzte fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren, nur soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist oder nicht anderweitig Versicherungsschutz erlangt werden kann
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die der Versicherungsnehmer beim Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge verursacht. Abgedeckt sind muskelbetriebene Boote wie Paddel-, Ruder- oder Schlauchboote, Kajaks und Kanus sowie Windsurfbretter. Auch Segelboote ohne Motor bis 25 qm Segelfläche und gelegentlich genutzte motorbetriebene Wassersportfahrzeuge sind eingeschlossen, sofern für das Führen keine behördliche Erlaubnis nötig ist oder kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Häufige Fragen
Sind Paddel- und Ruderboote in der Haftpflicht mitversichert?
Ja, eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren und Treibsätze sind versichert, zum Beispiel Schlauch-, Paddel-, Tret- und Ruderboote, Kajaks, Kanus und Kanadier.
Bis zu welcher Segelfläche sind Segelboote abgedeckt?
Eigene und fremde Segelboote ohne Motoren und ohne Treibsätze sind bis zu einer Segelfläche von maximal 25 qm versichert, nur soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist oder nicht anderweitig Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Gilt der Schutz auch für Boote mit Motor?
Ja, eigene und gelegentlich genutzte fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren sind versichert, allerdings nur soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist oder nicht anderweitig Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Sind auch geliehene fremde Wasserfahrzeuge eingeschlossen?
Ja, bei den genannten Wasserfahrzeugen sind neben eigenen auch fremde Fahrzeuge mitversichert; bei motorbetriebenen Wassersportfahrzeugen gilt dies für gelegentlich genutzte fremde Fahrzeuge unter den genannten Voraussetzungen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016