Wer bei der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht den Tarif Single mit Kind wählt, sichert ausschließlich die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und seiner Kinder ab – Ehe- oder Lebenspartner sowie betreute und sonstige Personen sind hier nicht mitversichert. Zudem muss jede Änderung des Familienstandes dem Versicherer gemeldet werden.
Ist der Tarif Single mit Kind vereinbart, gilt Folgendes:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie seiner Kinder.
- Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen wie Ehepartner, Lebenspartner, betreute und sonstige Personen haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Was bedeutet das konkret?
Beim Tarif Single mit Kind sind nur der Versicherungsnehmer selbst und seine Kinder über die private Haftpflicht abgesichert. Andere Personen wie Ehe- oder Lebenspartner sowie betreute oder sonstige Personen zählen bei diesem Vertrag nicht dazu. Wenn sich der Familienstand ändert, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden, weil dann die Regeln zur Erhöhung und Erweiterung versicherter Risiken greifen.
Häufige Fragen
Wer ist im Tarif Single mit Kind mitversichert?
Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie seiner Kinder.
Sind Ehepartner oder Lebenspartner in diesem Tarif mitversichert?
Nein. Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen wie Ehepartner, Lebenspartner, betreute und sonstige Personen haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
Was muss ich tun, wenn sich mein Familienstand ändert?
Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten dann die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016