Wer in der GVO Versicherung Privathaftpflicht ein unbebautes Grundstück besitzt, ist als Inhaber solcher Flächen bis zu einer Gesamtfläche von 20.000 Quadratmetern gesetzlich haftpflichtversichert – und zwar auch dann, wenn die Grundstücke verpachtet sind. Voraussetzung ist, dass die Flächen in Europa liegen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von unbebauten Grundstücken. Der Versicherungsschutz gilt bis zu einer Gesamtfläche von 20.000 qm. Er besteht auch dann, wenn diese Grundstücke verpachtet werden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Grundstücke in Europa gelegen sind.
Was bedeutet das konkret?
Besitzt der Versicherungsnehmer unbebaute Grundstücke, ist er als deren Inhaber gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche abgesichert. Der Schutz umfasst Flächen von insgesamt bis zu 20.000 Quadratmetern und gilt auch bei Verpachtung. Wichtig ist, dass die Grundstücke in Europa liegen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Fläche sind unbebaute Grundstücke mitversichert?
Der Versicherungsschutz besteht für unbebaute Grundstücke bis zu einer Gesamtfläche von 20.000 qm.
Gilt der Schutz auch, wenn ich mein unbebautes Grundstück verpachte?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber ist auch dann versichert, wenn die Grundstücke verpachtet werden.
Wo müssen die Grundstücke liegen, damit Versicherungsschutz besteht?
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Grundstücke in Europa gelegen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016