Die GVO Versicherung sichert in ihrer Privathaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber selbstbewohnter und vermieteter Immobilien in Deutschland ab – von der Eigentumswohnung über Ein- und Zweifamilienhäuser bis zum Ferienhaus samt Garagen, Gärten, Swimmingpools und Gemeinschaftsanlagen. Mitversichert sind zudem erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Solarthermie, Wallbox und Balkonkraftwerk sowie das Bauherrenrisiko bis zu einer Bausumme von 150.000 EUR je Bauvorhaben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber (zum Beispiel Eigentümer oder Mieter) von:
- einer oder mehreren selbstbewohnten Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung. Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
- einem selbstgenutzten Einfamilienhaus (auch Doppelhaushälfte oder Reihenhaus) inklusive dazugehöriger Einliegerwohnungen.
- einem Mehrfamilienhaus bis maximal 2 Wohneinheiten, sofern mindestens eine Wohneinheit selbst bewohnt ist.
- einem selbstgenutzten Wochenend- oder Ferienhaus.
Eingeschlossen sind die zugehörigen Garagen, Gärten, Biotope, Swimmingpools oder Schwimm-Teiche sowie das Miteigentum an Gemeinschaftsanlagen, die zu den genannten Objekten gehören (zum Beispiel gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Abstellplatz für Mülltonnen).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die vorgenannten Immobilien:
- in Deutschland gelegen sind und
- die Gebäude und Wohnungen vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen zumindest teilweise zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
Vermietete Immobilien
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber aus der dauerhaften oder vorübergehenden Vermietung von:
- einzelnen Räumen (keine abgeschlossenen Wohneinheiten) im selbst genutzten Risiko (Postanschrift/private Anschrift des Versicherungsnehmers), auch zur gewerblichen Nutzung.
- einem Ein- oder Zweifamilienhaus.
- einer Eigentumswohnung (auch Ferienwohnung bzw. -haus).
- einer Garage oder einem Stellplatz.
Eingeschlossen sind die zugehörigen Garagen, Gärten, Biotope, Swimmingpools oder Schwimm-Teiche sowie das Miteigentum an Gemeinschaftsanlagen, die zu den genannten Objekten gehören (zum Beispiel gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Abstellplatz für Mülltonnen).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die vorgenannten Immobilien in Deutschland gelegen sind.
Wenn die genannten Höchstgrenzen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Erneuerbare Energien
Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht als Betreiber von Anlagen sowie auf Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb von:
- einer Photovoltaikanlage.
- einer Solarthermieanlage (auch Luft-, Erd- und Wasserwärmeanlagen, Kleinwindanlagen, Mini-Blockheizkraftwerken).
- einer Flächengeothermie-Anlage.
- einer privat genutzten Wallbox (Wandladestation) zur Stromversorgung von Elektrokraftfahrzeugen, Elektrofahrrädern oder E-Scootern.
- einer Balkon-Solaranlage (Balkonkraftwerk) mit einer Einspeisung bis 800 Watt.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Verkehrssicherungspflicht sowie die Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens – auch wenn dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Bauherrenrisiko
Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die genannten Risiken im Haus- und Grundbesitz auch auf die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Um- oder Anbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 150.000 EUR je Bauvorhaben. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwendungen für die Gesamtbaumaßnahme.
Wird die Bausumme überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen:
- bei Neubauten als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit.
- der vom Versicherungsnehmer beim Bau beschäftigten Personen für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen.
- beim Bauen mit eigener Bauleistung (Bauen in eigener Regie), jedoch ohne das Verwenden von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Kraftfahrzeugen und Turmdrehkränen.
Nicht versichert sind:
- Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
- Bauplanung und Bauleitung.
- Haftpflichtansprüche aus der Veränderung der Grundwasserverhältnisse.
- der Bau einer Geothermie-Anlage mittels Bohrung.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht rund um selbstbewohnte und vermietete Immobilien in Deutschland, also etwa Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Ferienhäuser sowie Garagen, Gärten, Pools und gemeinschaftlich genutzte Anlagen. Zusätzlich sind der Betrieb erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Solarthermie, Wallbox oder Balkonkraftwerk und das Bauherrenrisiko bis 150.000 EUR Bausumme je Bauvorhaben mitversichert. Werden Höchstgrenzen überschritten, entfällt der jeweilige Schutz und es greift die Vorsorgeversicherung. Bestimmte Fälle wie Bauplanung, Bauleitung oder Arbeitsunfälle im Betrieb sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind auch vermietete Immobilien über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der dauerhaften oder vorübergehenden Vermietung, etwa von einzelnen Räumen, einem Ein- oder Zweifamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder einer Garage bzw. einem Stellplatz. Voraussetzung ist, dass die Immobilien in Deutschland gelegen sind. Werden die genannten Höchstgrenzen überschritten, entfällt der Schutz und es gelten die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Ist eine Photovoltaikanlage oder eine Wallbox mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht als Betreiber von Anlagen wie Photovoltaik, Solarthermie, Flächengeothermie, einer privat genutzten Wallbox sowie einer Balkon-Solaranlage mit Einspeisung bis 800 Watt. Er bezieht sich auf die Verkehrssicherungspflicht und die Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens, auch wenn dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Bis zu welcher Bausumme ist das Bauherrenrisiko abgedeckt?
Das Bauherrenrisiko ist bis zu einer Bausumme von 150.000 EUR je Bauvorhaben mitversichert. Dazu zählen alle tatsächlichen Aufwendungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird die Bausumme überschritten, entfällt die Mitversicherung und es gelten die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Was ist beim Bauherrenrisiko nicht versichert?
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII betreffen, außerdem Bauplanung und Bauleitung, Ansprüche aus der Veränderung der Grundwasserverhältnisse sowie der Bau einer Geothermie-Anlage mittels Bohrung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Smart 2025