Für Schäden rund um Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden, bietet die GVO Versicherung in der Privathaftpflicht erweiterten Schutz für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers – inklusive Pflichten und Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz. Der Ausschluss für Senkungen, Erdrutschungen und Überschwemmungen entfällt hier, für Bauherren gilt der Schutz nur bei Vergabe von Planung und Errichtung an Dritte, und es gelten klar geregelte Versicherungssummen je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden. Dies gilt entsprechend für Pflichten und Ansprüche gemäß USchadG.
Der Ausschluss für Senkungen, Erdrutschungen und Überschwemmungen findet keine Anwendung.
Für Bauherren besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung und Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind.
Versicherungssummen, Selbstbeteiligung
Die Versicherungssumme für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden, beträgt je Versicherungsfall die versicherte Versicherungssumme.
Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die vereinbarte Versicherungssumme.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein erweitert den Haftpflichtschutz auf Schäden, die im Zusammenhang mit einer per Bohrung errichteten Geothermie-Anlage entstehen. Auch Pflichten und Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz sind erfasst, und der sonst geltende Ausschluss für Senkungen, Erdrutschungen und Überschwemmungen greift hier nicht. Bauherren sind nur geschützt, wenn sie Planung und Errichtung an Dritte vergeben haben. Für Sachschäden gelten die vereinbarten Versicherungssummen je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr, die auf die Pauschal-Versicherungssumme angerechnet werden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch eine gebohrte Geothermie-Anlage über die Privathaftpflicht versichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden. Das gilt entsprechend auch für Pflichten und Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG).
Gilt der Ausschluss für Senkungen, Erdrutschungen und Überschwemmungen auch hier?
Nein, dieser Ausschluss findet in diesem Zusammenhang keine Anwendung.
Sind Bauherren einer Geothermie-Anlage mitversichert?
Für Bauherren besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung und Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind.
Wie hoch ist die Leistung bei Sachschäden durch die Geothermie-Anlage?
Die Versicherungssumme für Sachschäden beträgt je Versicherungsfall die versicherte Versicherungssumme. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres gilt die vereinbarte Versicherungssumme als Höchstersatzleistung. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025