Wer sich ein privates Fahrzeug leiht und dabei einen Vollkaskoschaden verursacht, erhält bei der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht den Selbstbehalt der Kfz-Vollkaskoversicherung ersetzt – bis maximal 1.000 Euro je Versicherungsfall, wobei der Versicherungsnehmer je Schadenereignis 150 Euro selbst trägt. Voraussetzung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Versicherers; für regelmäßig überlassene oder gewerblich genutzte Fahrzeuge greift der Schutz nicht.
Verursacht der Versicherungsnehmer einen Vollkaskoschaden, besteht Versicherungsschutz nach den folgenden Bestimmungen. Voraussetzung ist, dass er ein Fahrzeug erlaubt gebraucht, das ihm von einem Dritten unentgeltlich und gefälligkeitshalber überlassen wurde. Dies gilt für:
- Personenkraftwagen
- Kraftrad
- Wohnmobil bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht
Erstattet wird die Selbstbeteiligung der Kfz-Vollkaskoversicherung bis maximal 1.000 Euro je Versicherungsfall. Von jedem Schadenereignis hat der Versicherungsnehmer 150 Euro selbst zu tragen.
Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Versicherers, aus dem die in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung entnommen werden kann.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden mit Fahrzeugen, die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften Gebrauch überlassen wurden und/oder die vom Versicherten zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Leiht man sich von jemandem kostenlos und aus Gefälligkeit ein Fahrzeug und verursacht damit einen Vollkaskoschaden, wird der Selbstbehalt der Kfz-Vollkaskoversicherung übernommen. Erstattet werden bis zu 1.000 Euro je Versicherungsfall, allerdings bleibt ein Eigenanteil von 150 Euro pro Schadenereignis. Man muss den Regulierungsnachweis des Kfz-Versicherers vorlegen, aus dem der abgezogene Selbstbehalt hervorgeht. Für dauerhaft überlassene oder gewerblich genutzte Fahrzeuge gibt es diesen Schutz nicht.
Häufige Fragen
Für welche geliehenen Fahrzeuge wird der Vollkasko-Selbstbehalt ausgeglichen?
Für Personenkraftwagen, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht, die dem Versicherungsnehmer von einem Dritten unentgeltlich und gefälligkeitshalber überlassen wurden und erlaubt gebraucht werden.
Wie viel wird beim Vollkasko-Selbstbehalt erstattet?
Erstattet wird die Selbstbeteiligung der Kfz-Vollkaskoversicherung bis maximal 1.000 Euro je Versicherungsfall. Von jedem Schadenereignis trägt der Versicherungsnehmer 150 Euro selbst.
Welchen Nachweis muss ich für die Erstattung vorlegen?
Erforderlich ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Versicherers, aus dem die in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung entnommen werden kann.
Wann besteht kein Versicherungsschutz für den Selbstbehalt?
Kein Schutz besteht für Schäden mit Fahrzeugen, die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften Gebrauch überlassen wurden und/oder die vom Versicherten zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016