Wer mit einem Kraftfahrzeug, Luftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger einen Schaden verursacht, ist über die Privathaftpflicht der GVO Versicherung nicht abgesichert: Vom Versicherungsschutz ausgenommen bleibt die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Halters und Führers für Schäden durch den Gebrauch solcher Fahrzeuge sowie sonstige Risiken, die der Versicherungspflicht unterliegen.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Ebenfalls nicht versichert sind sonstige Risiken, die der Versicherungspflicht unterliegen.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht greift nicht, wenn jemand als Eigentümer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs beziehungsweise eines Kraftfahrzeuganhängers einen Schaden verursacht, der durch den Gebrauch dieses Fahrzeugs entsteht. Auch Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht, sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden mit dem Auto über die Privathaftpflicht gedeckt?
Nein. Die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges verursacht werden, ist nicht versichert.
Gilt der Ausschluss auch für Boote und Flugzeuge?
Ja. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges für Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges.
Wer ist von diesem Ausschluss betroffen?
Der Ausschluss betrifft den Eigentümer, Halter und Führer des jeweiligen Fahrzeuges sowie eines Kraftfahrzeuganhängers.
Was gilt für Risiken mit gesetzlicher Versicherungspflicht?
Sonstige Risiken, die der Versicherungspflicht unterliegen, sind ebenfalls nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016