Wer bei der GVO Versicherung eine Privathaftpflicht abgeschlossen hat, ist auch bei selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten im Rahmen eines Kleingewerbes abgesichert – etwa bei Flohmarktverkauf, Nachhilfeunterricht, Botendiensten oder dem Vertrieb von Kosmetik und Haushaltsartikeln, solange der Jahres-Gesamtumsatz höchstens 18.000 € beträgt und keine Angestellten beschäftigt werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen aus selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten. Der Versicherungsschutz gilt bis zu einem Jahres-Gesamtumsatz von maximal 18.000 €. Voraussetzung ist, dass hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
Bei der selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich handeln um:
- Flohmarkt- und Basarverkauf
- Änderungsschneiderei, Handarbeiten
- Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung und Botendienste
- Annahme von Sammelbestellungen
- Markt- und Meinungsforschung, Daten- und Texterfassungen, Übersetzungen
- die Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskurse
- den Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Kunsthandwerk
- die Betätigung als Alleinunterhalter, Friseur, oder Fotograf, oder Gärtner
Hierbei dürfen keine Angestellten beschäftigt werden.
Der Versicherer ist zudem von der Leistung frei, wenn der Jahres-Gesamtumsatz im vorigen Geschäftsjahr 18.000 € überstieg.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht schützt auch bei bestimmten selbstständigen Nebentätigkeiten im Rahmen eines Kleingewerbes. Der Schutz greift nur bis zu einem Jahres-Gesamtumsatz von 18.000 € und nur, wenn keine andere Haftpflichtversicherung dafür besteht. Zudem dürfen keine Angestellten beschäftigt werden. Überstieg der Umsatz im vorigen Geschäftsjahr 18.000 €, zahlt der Versicherer nicht.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Umsatz ist eine nebenberufliche Tätigkeit mitversichert?
Der Versicherungsschutz gilt bis zu einem Jahres-Gesamtumsatz von maximal 18.000 €. Überstieg der Jahres-Gesamtumsatz im vorigen Geschäftsjahr diesen Betrag, ist der Versicherer von der Leistung frei.
Welche nebenberuflichen Tätigkeiten sind konkret abgesichert?
Versichert sind unter anderem Flohmarkt- und Basarverkauf, Änderungsschneiderei und Handarbeiten, Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung sowie Botendienste, die Annahme von Sammelbestellungen, Markt- und Meinungsforschung, Daten- und Texterfassungen, Übersetzungen, Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskurse, der Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck und Kunsthandwerk sowie die Betätigung als Alleinunterhalter, Friseur, Fotograf oder Gärtner.
Darf ich für die nebenberufliche Tätigkeit Mitarbeiter beschäftigen?
Nein. Bei der selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit dürfen keine Angestellten beschäftigt werden.
Gilt der Schutz auch, wenn schon eine andere Haftpflichtversicherung besteht?
Der Versicherungsschutz besteht nur, sofern für die Tätigkeit kein anderweitiger Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016