Wer dem Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen bei einem Notfall freiwillig hilft, ist in der Privathaftpflicht der GVO Versicherung mit seiner gesetzlichen Haftpflicht während dieser Hilfeleistung mitversichert.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen bei Notfällen freiwillige Hilfe leisten. Der Versicherungsschutz besteht im Rahmen dieser Hilfeleistung.
Was bedeutet das konkret?
Leistet jemand dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person bei einem Notfall freiwillig Hilfe, so ist die gesetzliche Haftpflicht dieser helfenden Person mitversichert. Der Schutz gilt im Rahmen der jeweiligen Hilfeleistung.
Häufige Fragen
Ist eine Person geschützt, die bei einem Notfall freiwillig hilft?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen bei Notfällen freiwillige Hilfe leisten, ist mitversichert.
Für welchen Umfang gilt dieser Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht im Rahmen dieser Hilfeleistung.
Wem gegenüber muss die Hilfe geleistet werden, damit der Schutz greift?
Die Hilfe muss dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen bei Notfällen geleistet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016