Bei der Privathaftpflichtversicherung der GVO Versicherung sorgen die Best-Leistungsgarantie und die Besserstellungsklausel dafür, dass Versicherungsnehmer im Schadenfall keinen Nachteil haben, wenn ein anderer deutscher Versicherer mehr leistet oder der direkte Vorvertrag günstigere Bedingungen bot. Der Schutz wird dann um weitergehende Leistungen erweitert, Entschädigungsgrenzen erhöht und Selbstbeteiligungen gesenkt – begrenzt auf die vereinbarte Deckungssumme und auf drei Jahre ab Versicherungsbeginn, unter bestimmten Voraussetzungen und mit klaren Ausschlüssen.
Bietet ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Privathaftpflichtversicherung mit weitreichenderem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen als der Versicherer, wird der Versicherer im Schadenfall:
- den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern,
- die Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderweitigen Versicherers erweitern, jedoch maximal bis zu der diesem Vertrag zugrunde liegenden generellen Deckungssumme,
- die Selbstbeteiligungen auf die Höhe solcher eines anderweitigen Vertrages reduzieren, sofern es sich nicht um generell zum Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligungen handelt.
Es muss sich um benannte Einschlüsse ohne Zuschlagsbeitrag handeln. Deckungen auf „All Risk“-Basis oder Einschlüsse, die generell einer Beitragspflicht unterliegen, wie zum Beispiel der Einschluss der Amtshaftpflicht, fallen nicht darunter.
Besserstellungsklausel/ Besitzstandgarantie
Stellt sich im Schadenfall heraus, dass Sie durch die Privathaftpflicht-Versicherungsbedingungen des Vorvertrages beim unmittelbar vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wären, wird nach den Versicherungsbedingungen des direkten Vorvertrages reguliert.
Die Besitzstandsgarantie gilt nur, soweit:
- der Vorvertrag bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen bestand,
- die Vorversicherung bei Antragstellung angegeben wurde,
- beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag unberücksichtigt bleiben,
- ununterbrochen Versicherungsschutz bestand,
- die Besserstellung aus dem direkten Vorvertrag resultierte,
- die im aktuellen Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungssummen die Höchstersatzleistung darstellen.
Die Besitzstandsgarantie beschränkt sich auf 3 Jahre nach Erstbeginn der Versicherung.
Leistungsvoraussetzung für die vorstehend genannten Erweiterungen
Voraussetzung ist, dass Sie als Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) nachweisen. Im Falle der Besitzstandsgarantie ist zusätzlich der Versicherungsschein des Vorversicherers vorzulegen.
Ausschlüsse
Darüber hinaus gelten die Best-Leistungsgarantie und die Besserstellungsklausel/Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit:
- im Ausland vorkommenden Schadenereignissen,
- der Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus,
- beruflichen und gewerblichen Risiken,
- Vorsatz,
- vertraglicher Haftung,
- Eigenschäden,
- Haftpflichtansprüchen aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- Assistance-Dienstleistungen, wie unter anderem Not- und Handwerkerservice, juristische Hilfeleistungen, Betreuungsleistungen,
- auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführenden Schadenereignissen,
- dem Halten und Hüten von Tieren,
- dem Halten oder dem Gebrauch von versicherungs- oder führerscheinpflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen.
Teil-Kündigungsmöglichkeit
Die Regelungen zur Best-Leistungsgarantie und der Besserstellungsklausel/Besitzstandsgarantie können von beiden Vertragspartnern ohne Aufhebung des Gesamtvertrages und ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der andere Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, die Aufhebung des Hauptvertrages zum selben Zeitpunkt zu verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Sie profitieren im Schadenfall von den besten am Markt verfügbaren Leistungen: Bietet ein anderer deutscher Versicherer mehr Leistungsumfang, höhere Grenzen oder geringere Selbstbeteiligungen, wird Ihr Schutz entsprechend angehoben – höchstens bis zur vereinbarten Deckungssumme. Ebenso gelten die besseren Bedingungen Ihres direkten Vorvertrages, wenn Sie dort bessergestellt gewesen wären, allerdings nur bis zu 3 Jahre nach Versicherungsbeginn und unter bestimmten Voraussetzungen. Die weitergehenden Leistungen müssen Sie in Textform nachweisen; für bestimmte Schäden gelten diese Garantien nicht, und beide Vertragspartner können diese Regelungen mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein anderer Versicherer bessere Leistungen bietet?
Bietet ein in Deutschland zugelassener Versicherer weitreichenderen Leistungsumfang, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen, erweitert der Versicherer im Schadenfall den Schutz entsprechend, hebt Sublimits bis zur Höhe des anderen Versicherers (maximal bis zur vereinbarten Deckungssumme) an und senkt Selbstbeteiligungen. Es muss sich um benannte Einschlüsse ohne Zuschlagsbeitrag handeln; All-Risk-Deckungen oder beitragspflichtige Einschlüsse zählen nicht dazu.
Wie lange gilt die Besitzstandsgarantie aus dem Vorvertrag?
Die Besitzstandsgarantie ist auf 3 Jahre nach Erstbeginn der Versicherung beschränkt. Sie greift nur, wenn der Vorvertrag bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer bestand, bei Antragstellung angegeben wurde, ununterbrochen Versicherungsschutz bestand und die Besserstellung aus dem direkten Vorvertrag resultierte.
Was muss ich für die weitergehenden Leistungen nachweisen?
Sie müssen als Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen in Textform nachweisen, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief. Bei der Besitzstandsgarantie ist zusätzlich der Versicherungsschein des Vorversicherers vorzulegen.
In welchen Fällen greifen diese Garantien nicht?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden im Ausland, Ansprüche über die gesetzliche Haftpflicht hinaus, berufliche und gewerbliche Risiken, Vorsatz, vertragliche Haftung, Eigenschäden, versicherungspflichtige Risiken, Assistance-Dienstleistungen, Asbestschäden, das Halten und Hüten von Tieren sowie das Halten oder den Gebrauch versicherungs- oder führerscheinpflichtiger Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016