Wenn Versicherte in der Privathaftpflicht der GVO Versicherung fremde Schlüssel verlieren, greift der Schutz für private und ehrenamtlich überlassene Schlüssel: Er umfasst Türschlüssel gemieteter Wohnungen und Hotelzimmer einschließlich General- und Hauptschlüssel zentraler Schließanlagen, Schlüssel aus einer Vereinsmitgliedschaft oder einem Ehrenamt sowie private Schlüssel für fremde Kraftfahrzeuge wie Miet- und Leasingfahrzeuge.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Türschlüsseln, zum Beispiel bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General- oder Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Türschlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- privaten Schlüsseln für fremde Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Miet- und Leasingfahrzeuge).
Was bedeutet das konkret?
Verliert der Versicherungsnehmer einen fremden Schlüssel, der ihm privat oder im Rahmen eines Ehrenamts überlassen wurde, ist die gesetzliche Haftpflicht daraus mitversichert. Das gilt etwa für Schlüssel gemieteter Wohnungen und Hotelzimmer – auch für General- oder Hauptschlüssel zentraler Schließanlagen – sowie für Schlüssel aus einer Vereinsmitgliedschaft oder einem Ehrenamt. Ebenfalls eingeschlossen sind private Schlüssel für fremde Kraftfahrzeuge wie Miet- und Leasingfahrzeuge.
Häufige Fragen
Ist der Verlust eines Hotelzimmerschlüssels mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen privater Türschlüssel, ausdrücklich auch beim Verlust des Schlüssels eines Hotelzimmers.
Sind auch General- oder Hauptschlüssel einer zentralen Schließanlage abgedeckt?
Ja, der Schutz für private Türschlüssel umfasst ausdrücklich auch General- und Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage.
Gilt der Schutz auch für Schlüssel, die ich über ein Ehrenamt bekommen habe?
Ja, mitversichert sind Türschlüssel, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden.
Was gilt bei Verlust des Schlüssels eines Miet- oder Leasingfahrzeugs?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen privater Schlüssel für fremde Kraftfahrzeuge, zum Beispiel Miet- und Leasingfahrzeuge.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016