Wer bei der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht selbst genutzte Büros oder Praxisräume unterhält, ist als deren Inhaber gesetzlich haftpflichtversichert – vorausgesetzt, die gewerblich genutzte Fläche macht höchstens die Hälfte aus und es besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz. Übersteigt der gewerbliche Flächenanteil diese Grenze, entfällt die Mitversicherung für die gesamte Immobilie, und die Grundstücke müssen in Europa liegen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber der vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen selbst genutzten Büros und Praxisräume. Dies gilt unter zwei Bedingungen:
- Der Anteil der gewerblich genutzten Fläche beträgt nicht mehr als 50 %.
- Es besteht anderweitig kein Versicherungsschutz.
Übersteigt der Anteil der gewerblich genutzten Fläche 50 %, entfällt die Mitversicherung für die gesamte Immobilie.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Grundstücke in Europa gelegen sind.
Was bedeutet das konkret?
Selbst genutzte Büros und Praxisräume sind über die gesetzliche Haftpflicht mitversichert, solange die gewerblich genutzte Fläche höchstens die Hälfte ausmacht und kein anderer Versicherungsschutz dafür besteht. Wird die gewerbliche Fläche größer als die Hälfte, gibt es für die gesamte Immobilie keinen Schutz mehr. Zudem müssen die betreffenden Grundstücke in Europa liegen.
Häufige Fragen
Sind selbst genutzte Büro- und Praxisräume in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber der selbst genutzten Büros und Praxisräume ist mitversichert, sofern die gewerblich genutzte Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Was passiert, wenn die gewerblich genutzte Fläche mehr als die Hälfte ausmacht?
Übersteigt der Anteil der gewerblich genutzten Fläche 50 %, entfällt die Mitversicherung für die gesamte Immobilie.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Räume außerhalb Europas?
Nein, Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Grundstücke in Europa gelegen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016