Wer sein selbstgenutztes Eigenheim, seine Wohnung oder ein Ferienhaus besitzt, erfährt in der Privathaftpflicht der GVO Versicherung, wann die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber solcher Immobilien versichert ist – etwa für ein oder mehrere selbstgenutzte Wohnungen mit Ferienwohnung in Europa, bis zu zwei Einfamilienhäuser oder ein Zwei- bzw. Mehrfamilienhaus, ein Wochenend- oder Ferienhaus, einen fest abgestellten Wohnwagen sowie einen nicht mehr gewerblich genutzten Bauernhof. Auch dazugehörende Garagen, Gärten, Swimmingpools, Teiche, Biotope, Flüssiggastanks und ein Schreber- oder Kleingarten mit Laube sind mitversichert.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber (zum Beispiel Eigentümer oder Mieter):
- einer oder mehrerer selbstgenutzter Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen in Europa. Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
- von maximal zwei selbstgenutzten Einfamilienhäusern oder eines Zwei- bzw. Mehrfamilienhauses inklusive dazugehörender Einliegerwohnungen in Europa.
- eines in Europa liegenden und selbstgenutzten Wochenend- oder Ferienhauses oder eines auf Dauer und ohne Unterbrechung abgestellten und fest installierten Wohnwagens.
- eines im Inland gelegenen, selbst bewohnten, nicht mehr gewerblich genutzten landwirtschaftlichen (Bauern-/Guts-)Hofes (Bauern-/Gutshof). Nicht versichert sind die landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Mitversichert sind die zu den vorstehend genannten Immobilien gehörenden Garagen, Gärten, Swimmingpools, (Schwimm-)Teiche, Biotope und private Flüssiggastanks sowie ein Schreber-/Kleingarten inklusive Laube.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber selbstgenutzter Immobilien – zum Beispiel als Eigentümer oder Mieter. Dazu zählen selbstgenutzte Wohnungen samt Ferienwohnungen in Europa, bis zu zwei Einfamilienhäuser oder ein Zwei- bzw. Mehrfamilienhaus, ein Wochenend- oder Ferienhaus, ein fest abgestellter Wohnwagen sowie ein selbst bewohnter, nicht mehr gewerblich genutzter Bauernhof im Inland. Zusätzlich sind zugehörige Anlagen wie Garagen, Gärten, Swimmingpools, Teiche, Biotope, private Flüssiggastanks und ein Schreber- oder Kleingarten mit Laube mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Ferienwohnungen im Ausland mitversichert?
Selbstgenutzte Wohnungen einschließlich Ferienwohnungen sind versichert, sofern sie in Europa liegen.
Wie viele Einfamilienhäuser sind abgedeckt?
Versichert sind maximal zwei selbstgenutzte Einfamilienhäuser oder ein Zwei- bzw. Mehrfamilienhaus inklusive dazugehörender Einliegerwohnungen in Europa.
Ist ein selbst bewohnter Bauernhof versichert?
Ja, versichert ist ein im Inland gelegener, selbst bewohnter und nicht mehr gewerblich genutzter Bauern- bzw. Gutshof. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind allerdings nicht versichert.
Was gilt für einen Swimmingpool oder Garten auf dem Grundstück?
Zu den versicherten Immobilien gehörende Garagen, Gärten, Swimmingpools, Teiche, Biotope und private Flüssiggastanks sowie ein Schreber- oder Kleingarten mit Laube sind mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016