Wer bei der GVO Versicherung eine Privathaftpflicht abschließt, ist als Inhaber selbstgenutzter Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Ferienhäuser und landwirtschaftlicher Höfe geschützt – dazu kommen unbebaute Grundstücke bis 20.000 qm, selbstgenutzte Büros bis 50 % Flächenanteil, Verkehrssicherungspflichten wie Streuen und Schneeräumen, die Vermietung von bis zu acht Wohneinheiten, Anlagen für erneuerbare Energien sowie das Bauherrenrisiko bis zu einer Bausumme von 250.000 € je Bauvorhaben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber (z. B. Eigentümer oder Mieter):
- einer oder mehrerer selbstgenutzter Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen in Europa. Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
- von maximal zwei selbstgenutzten Einfamilienhäusern oder eines Zwei- bzw. Mehrfamilienhauses inklusive dazugehörender Einliegerwohnungen in Europa.
- eines in Europa liegenden und selbstgenutzten Wochenend- oder Ferienhauses oder eines auf Dauer und ohne Unterbrechung abgestellten und fest installierten Wohnwagens.
- eines im Inland gelegenen, selbst bewohnten, nicht mehr gewerblich genutzten landwirtschaftlichen Hofes (Bauern-/Gutshof). Nicht versichert sind die landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Mitversichert sind die zu den genannten Immobilien gehörenden Garagen, Gärten, Swimmingpools, (Schwimm-)Teiche, Biotope und private Flüssiggastanks sowie ein Schreber-/Kleingarten inklusive Laube.
Unbebaute Grundstücke
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von in Europa liegenden unbebauten Grundstücken bis zu einer Gesamtfläche von 20.000 qm, auch wenn diese verpachtet werden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Grundstücke in Europa gelegen sind.
Selbstgenutzte Büros
Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber der vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen selbst genutzten Büros und Praxisräume. Voraussetzung ist, dass der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. Die Mitversicherung entfällt für die gesamte Immobilie, wenn der Anteil der gewerblich genutzten Fläche 50 % übersteigt.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Grundstücke in Europa gelegen sind.
Verkehrssicherungspflichten
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der oben genannten Risiken aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).
Das gilt auch für die durch Vertrag vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft.
Vermietung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Eigentümer aus der dauerhaften oder vorübergehenden Vermietung von:
- einzelnen Wohnräumen, auch an Feriengäste,
- einzelnen Räumen, nicht aber zu gewerblichen Zwecken,
- maximal acht Wohneinheiten bis zu einem Gesamtjahresmietwert von 45.000 €, auch Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung oder Mehrfamilienhaus,
- dem mitversicherten Wochenend-/Ferienhaus bzw. dem mitversicherten fest installierten Wohnwagen,
- Garagen und Stellplätzen.
Miteigentum
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Miteigentum:
- an zu den Immobilien gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z. B. gemeinschaftliche Zugänge (Durchgangswege) zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Spielplätze, Abstellplätze für Abfallbehälter,
- an den nicht zu den oben angeführten Immobilien gehörenden Garagen und Stellplätzen.
Erneuerbare Energien
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien, wie z. B.:
- Photovoltaik- und Solaranlage (bis 20 kw/p) sowie die Einspeisung des Stroms in das Netz des örtlichen Stromversorgers,
- Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen,
- Kleinwindanlagen, Mini-Blockheizkraftwerke.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus der Abgabe von Energie an Dritte.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für das Schadenereignis eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann (Subsidiärdeckung).
Besitz
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand.
Bauherr
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Baumaßnahmen, wie z. B. Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch und Grabarbeiten. Versicherungsschutz besteht bis zu einer Bausumme von 250.000 € je Bauvorhaben. Mitversichert sind dabei auch private Eigenleistungen sowie Nachbarschaftshilfe.
Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwendungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird die genannte Bausumme überschritten, entfällt der Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorgeversicherung.
Mitversichert ist dabei die persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Versicherungsnehmer zur Mithilfe eingesetzten und ordnungsgemäß zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldeten Personen für Schäden, die sie in Ausübung dieser Verrichtungen bei Dritten verursachen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten nach dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Erlangt eine hier mitversicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. einer eigenen Privathaftpflicht), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht rund um selbstgenutzte Wohnungen, Häuser, Ferienobjekte und landwirtschaftliche Höfe sowie unbebaute Grundstücke, selbstgenutzte Büros, die Vermietung einzelner Räume und Wohneinheiten und das Miteigentum an Gemeinschaftsanlagen. Auch Verkehrssicherungspflichten wie Streuen und Schneeräumen, der Betrieb von Anlagen für erneuerbare Energien und das Bauherrenrisiko sind eingeschlossen. Dabei gelten bestimmte Grenzen, etwa 20.000 qm für unbebaute Grundstücke, ein Gesamtjahresmietwert von 45.000 € für bis zu acht Wohneinheiten und eine Bausumme von 250.000 € je Bauvorhaben. Einzelne Fälle wie die Abgabe von Energie an Dritte oder Arbeitsunfälle nach dem Sozialgesetzbuch VII sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Bausumme bin ich als Bauherr abgesichert?
Der Versicherungsschutz als Bauherr oder Unternehmer von Baumaßnahmen besteht bis zu einer Bausumme von 250.000 € je Bauvorhaben. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwendungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird diese Grenze überschritten, entfällt der Versicherungsschutz und es gelten die Bestimmungen der Vorsorgeversicherung.
Ist die Vermietung von Wohnungen mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer aus der dauerhaften oder vorübergehenden Vermietung, etwa von einzelnen Wohnräumen (auch an Feriengäste), einzelnen Räumen (nicht zu gewerblichen Zwecken) sowie von maximal acht Wohneinheiten bis zu einem Gesamtjahresmietwert von 45.000 €. Auch Garagen und Stellplätze sowie das mitversicherte Wochenend-/Ferienhaus oder der fest installierte Wohnwagen sind eingeschlossen.
Sind Photovoltaikanlagen über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Betrieb und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien, darunter Photovoltaik- und Solaranlagen bis 20 kw/p samt Einspeisung in das Netz des örtlichen Stromversorgers. Nicht versichert sind jedoch Haftpflichtansprüche aus der Abgabe von Energie an Dritte, und der Versicherer leistet nicht, wenn eine Leistung aus einem anderen Vertrag beansprucht werden kann (Subsidiärdeckung).
Bin ich versichert, wenn ich Büroräume selbst nutze?
Ja, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. Übersteigt der gewerblich genutzte Flächenanteil 50 %, entfällt die Mitversicherung für die gesamte Immobilie. Voraussetzung ist außerdem, dass die Grundstücke in Europa liegen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Grün 2022