Bei der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht übernimmt der Versicherer die notwendigen Mehrkosten, wenn versicherte Sachen über nachhaltige Unternehmen wiederbeschafft oder repariert werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherer die Nachhaltigkeit des Unternehmens vorab anerkennt. Die Erstattung ist auf 50 % der Mehrkosten, höchstens 2.500 € je Versicherungsfall begrenzt.
Der Versicherer leistet Entschädigung für die notwendigen Mehrkosten, die durch die Wiederbeschaffung oder Reparatur von versicherten Sachen über nachhaltige Unternehmen entstehen.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Nachhaltigkeit eines Unternehmens vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur durch den Versicherer anerkannt wird.
Die Höchstentschädigung des Versicherers beträgt je Versicherungsfall bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten, maximal jedoch 2.500 €.
Was bedeutet das konkret?
Wer versicherte Sachen bei einem nachhaltigen Unternehmen wiederbeschaffen oder reparieren lässt, kann sich die dadurch entstehenden Mehrkosten teilweise erstatten lassen. Wichtig ist, dass der Versicherer die Nachhaltigkeit des Unternehmens schon vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur anerkennt. Der Versicherer übernimmt bis zu die Hälfte dieser Mehrkosten, höchstens jedoch 2.500 € pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Werden Mehrkosten für eine nachhaltige Reparatur überhaupt übernommen?
Ja, der Versicherer leistet Entschädigung für die notwendigen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur von versicherten Sachen über nachhaltige Unternehmen.
Was muss ich beachten, bevor ich ein nachhaltiges Unternehmen beauftrage?
Die Nachhaltigkeit des Unternehmens muss vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur durch den Versicherer anerkannt werden. Diese Anerkennung ist Voraussetzung für die Leistung.
Wie hoch ist die Erstattung für die Mehrkosten maximal?
Der Versicherer erstattet je Versicherungsfall bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten, höchstens jedoch 2.500 €.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016