Wer bei einem Haftpflichtschaden auf nachhaltige Reparatur oder Wiederbeschaffung setzt, erhält bei der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht zusätzliche Entschädigungen: für Mehrkosten über nachhaltige Unternehmen bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten und höchstens 2.500 € sowie für nachhaltigen Schadenersatz bis zu 30 % über dem anerkannten Zeitwert, ebenfalls maximal 2.500 €. Voraussetzung ist jeweils, dass der Versicherer die Nachhaltigkeit anerkennt.
Der Versicherer leistet über die Grundregeln hinaus Entschädigung für die notwendigen Mehrkosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur versicherter Sachen über nachhaltige Unternehmen. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Nachhaltigkeit eines Unternehmens vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur durch den Versicherer anerkannt wird.
Die Höchstentschädigung des Versicherers beträgt je Versicherungsfall bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten, maximal jedoch 2.500 €.
Mehrleistungen für nachhaltigen Schadenersatz
Der Versicherer leistet über die Grundregeln hinaus auf Wunsch des Versicherungsnehmers bei Sachschäden eine Entschädigung über den gesetzlichen Anspruch (Zeitwert) hinaus. Dies gilt, sofern die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur oder nachhaltige Verfahrensweisen/Produkte durchgeführt wird (zum Beispiel Umwelt- und Fairtradesiegel, klimafreundliche Materialien). Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Nachhaltigkeit durch den Versicherer anerkannt wird.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an:
- mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (zum Beispiel mobile Telefone, Pager)
- Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (zum Beispiel Laptop, Tablet-PC)
- Film- und Fotoapparaten
- tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten (zum Beispiel MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte)
- Brillen jeder Art
- Mobiliar
- Kleidung (Ausnahme: Second-Hand-Ware)
- Cerankochfeldern
- Mietsachschäden
Die Höchstentschädigung des Versicherers ist je Versicherungsfall auf 30 % über dem vom Versicherer anerkannten Zeitwert, maximal jedoch 2.500 €, begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Schadenfall nachhaltig reparieren oder wiederbeschaffen möchte, kann zusätzliche Leistungen erhalten. Für Mehrkosten über nachhaltige Unternehmen zahlt der Versicherer bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten, höchstens 2.500 €. Bei nachhaltigem Schadenersatz gibt es auf Wunsch eine Entschädigung von bis zu 30 % über dem anerkannten Zeitwert, ebenfalls maximal 2.500 €. In beiden Fällen muss der Versicherer die Nachhaltigkeit vorher anerkennen, und für den nachhaltigen Schadenersatz sind bestimmte Gegenstände wie Handys, Computer, Brillen, Mobiliar und Mietsachschäden ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt der Versicherer für Mehrkosten bei einer Wiederbeschaffung über nachhaltige Unternehmen?
Der Versicherer erstattet je Versicherungsfall bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten, maximal jedoch 2.500 €. Voraussetzung ist, dass die Nachhaltigkeit des Unternehmens vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur durch den Versicherer anerkannt wird.
Was gilt beim nachhaltigen Schadenersatz zusätzlich zum Zeitwert?
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers zahlt der Versicherer bei Sachschäden über den gesetzlichen Anspruch (Zeitwert) hinaus, wenn nachhaltige Verfahrensweisen oder Produkte genutzt werden, etwa Umwelt- und Fairtradesiegel oder klimafreundliche Materialien. Die Entschädigung ist auf 30 % über dem anerkannten Zeitwert begrenzt, maximal 2.500 €. Die Nachhaltigkeit muss vom Versicherer anerkannt werden.
Welche Gegenstände sind vom nachhaltigen Schadenersatz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem mobile Kommunikationsmittel, Computer aller Art einschließlich Laptop und Tablet, Film- und Fotoapparate, tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte, Brillen jeder Art, Mobiliar, Kleidung (außer Second-Hand-Ware), Cerankochfelder und Mietsachschäden.
Muss die Nachhaltigkeit vorab anerkannt werden?
Ja. Sowohl bei den Mehrkosten über nachhaltige Unternehmen als auch beim nachhaltigen Schadenersatz ist Voraussetzung, dass der Versicherer die Nachhaltigkeit anerkennt – bei den Mehrkosten sogar vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Grün 2022