Wer bei der GVO Versicherung eine Privathaftpflichtversicherung hat und unverschuldet eitslos wird, kann den Vertrag auf Wunsch außer Kraft setzen lassen und erhält für die Dauer eitslosigkeit beitragsfreien Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Beiträge zuvor mindestens drei Monate gezahlt wurden und der Versicherungsnehmer das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; die Beitragsfreistellung ist auf höchstens ein Jahr begrenzt.
Wird der Versicherungsnehmer während der Wirksamkeit des Vertrages unverschuldet arbeitslos, wird der Vertrag auf Wunsch außer Kraft gesetzt. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald sich der Versicherungsnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Versicherungsnehmer folgende Bedingungen erfüllt:
- Er hat das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Er verliert unverschuldet durch Kündigung seines Arbeitgebers oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens seinen Arbeitsplatz und meldet sich arbeitslos.
- Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 20 Stunden betragen haben.
- Das Arbeitsverhältnis darf nicht zum Zweck der Ausbildung in einem Beruf geschlossen worden sein.
Während der Außerkraftsetzung wird beitragsfreier Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen gewährt. Dies gilt, wenn der Versicherungsnehmer bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 3 Monaten die Beiträge zur Privathaftpflichtversicherung bezahlt hat. Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
Der Versicherungsnehmer hat auf Anforderung, mindestens jedoch alle drei Monate, Auskunft über das weitere Vorliegen der Voraussetzung für die Beitragsfreistellung zu geben und geeignete Nachweise vorzulegen. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach, endet die Beitragsfreistellung. Sie tritt jedoch mit sofortiger Wirkung wieder in Kraft, wenn die Auskünfte und Nachweise nachgereicht werden. Dies gilt nicht, solange eine andere Voraussetzung für die Beitragsfreistellung aufgrund eines erbrachten Nachweises erkennbar noch vorliegt.
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als ein Jahr andauert.
Was bedeutet das konkret?
Verliert der Versicherungsnehmer unverschuldet seinen Arbeitsplatz, kann er die Privathaftpflichtversicherung auf Wunsch ruhen lassen und erhält trotzdem weiterhin Versicherungsschutz mit den bisherigen Versicherungssummen, ohne dafür Beiträge zu zahlen. Dafür muss er sich arbeitslos melden, dies mit einer Bescheinigung nachweisen und bestimmte Bedingungen erfüllen, etwa ein Höchstalter und eine Mindestbeitragszeit. Die Beitragsfreiheit endet mit der Arbeitslosigkeit, spätestens aber nach einem Jahr; dauert die Außerkraftsetzung länger als ein Jahr, erlischt der Vertrag.
Häufige Fragen
Kann ich meine Privathaftpflicht beitragsfrei stellen, wenn ich meinen Job verliere?
Ja. Wird der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit unverschuldet arbeitslos, wird der Vertrag auf Wunsch außer Kraft gesetzt und beitragsfreier Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen gewährt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Beiträge bei Beginn der Arbeitslosigkeit bereits seit mindestens 3 Monaten gezahlt wurden.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Beitragsbefreiung erfüllen?
Der Versicherungsnehmer darf das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss unverschuldet durch Kündigung des Arbeitgebers oder ein Insolvenzverfahren seinen Arbeitsplatz verlieren und sich arbeitslos melden. Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 20 Stunden betragen haben, und das Arbeitsverhältnis darf nicht zum Zweck der Ausbildung in einem Beruf geschlossen worden sein.
Wie lange gilt der beitragsfreie Versicherungsschutz?
Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit dem Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn. Dauert die Außerkraftsetzung länger als ein Jahr, erlischt der Vertrag ohne besondere Vereinbarung.
Muss ich während der Beitragsfreistellung Nachweise erbringen?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss auf Anforderung, mindestens jedoch alle drei Monate, Auskunft über das weitere Vorliegen der Voraussetzungen geben und geeignete Nachweise vorlegen. Kommt er dem nicht unverzüglich nach, endet die Beitragsfreistellung; sie tritt aber mit sofortiger Wirkung wieder in Kraft, wenn die Auskünfte und Nachweise nachgereicht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016