Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung werden die Beiträge je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt – wahlweise laufend monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst ein Jahr, und auch das Versicherungsjahr dauert ein Jahr, wobei das erste Versicherungsjahr bei einer Vertragsdauer ohne ganze Jahre entsprechend verkürzt wird.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind entweder laufende Zahlungen – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – oder ein Einmalbeitrag.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus gezahlt, und der Versicherungsnehmer kann zwischen laufenden Zahlungen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) oder einem Einmalbeitrag wählen. Sowohl die Versicherungsperiode als auch das Versicherungsjahr dauern grundsätzlich ein Jahr. Bei einer Vertragsdauer, die kürzer als ein Jahr ist oder nicht aus ganzen Jahren besteht, verkürzen sich Periode beziehungsweise erstes Versicherungsjahr entsprechend.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich, ebenso ein Einmalbeitrag. Die Beiträge werden dabei im Voraus gezahlt.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was passiert mit dem Versicherungsjahr, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
In diesem Fall wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025