Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung im Bereich Internetnutzung gilt: Für bestimmte gewerblich geprägte IT-Tätigkeiten sowie für vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Versicherungsschutz. Ausgeschlossen sind unter anderem Software-Erstellung, IT-Beratung, Netzwerkbetrieb, das Bereithalten fremder Inhalte, der Betrieb von Datenbanken sowie Schäden durch Hacker-Angriffe, Viren, Spamming oder bewusstes Abweichen von Vorschriften.
Für Ansprüche aus den folgenden Tätigkeiten und Leistungen besteht kein Versicherungsschutz:
- Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege,
- IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung,
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege,
- Bereithaltung fremder Inhalte, zum Beispiel Access-, Host-, Full-Service-Providing,
- Betrieb von Datenbanken.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ebenfalls:
- Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme oder Datennetze eingreift, zum Beispiel durch Hacker-Attacken oder Denial-of-Service-Attacks.
- Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern, zum Beispiel Software-Viren oder Trojanische Pferde.
- Ansprüche, die im Zusammenhang stehen mit massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen, zum Beispiel Spamming.
- Ansprüche, die im Zusammenhang stehen mit Dateien wie Cookies, mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen.
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften herbeigeführt haben, zum Beispiel durch Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen, oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht für gewerblich geprägte IT-Leistungen wie Softwareentwicklung, IT-Beratung, Netzwerkbetrieb, das Bereithalten fremder Inhalte oder den Betrieb von Datenbanken. Ebenso sind Schäden ausgeschlossen, die der Versicherungsnehmer bewusst verursacht – etwa durch Hackerangriffe, den Einsatz von Viren oder Trojanern, Spamming oder das widerrechtliche Sammeln von Nutzerdaten. Auch wer den Schaden durch bewusstes Abweichen von Vorschriften oder sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeiführt, erhält keinen Schutz.
Häufige Fragen
Sind IT-Dienstleistungen wie Softwareentwicklung oder Netzwerkbetrieb mitversichert?
Nein. Ansprüche aus Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung und -Pflege, aus IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung und -Schulung, aus Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung und -pflege, aus dem Bereithalten fremder Inhalte sowie aus dem Betrieb von Datenbanken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Hackerangriffe oder Computerviren?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme oder Datennetze eingreift, etwa durch Hacker-Attacken oder Denial-of-Service-Attacks, oder bewusst Software wie Viren oder Trojanische Pferde einsetzt, die die Datenordnung zerstören oder verändern kann.
Gilt der Ausschluss auch bei Spamming oder dem Sammeln von Nutzerdaten über Cookies?
Ja. Ansprüche im Zusammenhang mit massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten Informationen (z. B. Spamming) sowie mit Dateien wie Cookies, mit denen widerrechtlich Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen, sind ausgeschlossen.
Was passiert, wenn ein Schaden durch bewusstes Abweichen von Vorschriften entsteht?
In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz. Ausgeschlossen sind die Ansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, etwa durch Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen, oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016