Wer im Beruf einen Dienstschlüssel oder den Schlüssel eines Dienstwagens verliert, ist über die Privathaftpflicht der GVO Versicherung abgesichert: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn Türschlüssel oder Schlüssel für Dienst-Kraftfahrzeuge abhandenkommen, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom eitgeber oder Dienstherrn überlassen wurden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln. Erfasst sind dabei:
- Türschlüssel
- Schlüssel für Dienst-Kraftfahrzeuge
Voraussetzung ist, dass diese Schlüssel einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber oder Dienstherrn überlassen wurden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine versicherte Person einen Schlüssel verliert, den sie für ihre Arbeit vom Arbeitgeber oder Dienstherrn bekommen hat, greift dieser Versicherungsschutz. Das gilt sowohl für Türschlüssel als auch für Schlüssel von Dienst-Kraftfahrzeugen. Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für einen solchen Verlust im beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Zusammenhang.
Häufige Fragen
Sind auch die Schlüssel eines Dienstwagens mitversichert?
Ja, versichert ist unter anderem das Abhandenkommen von Schlüsseln für Dienst-Kraftfahrzeuge, die einer versicherten Person beruflich, dienstlich oder amtlich überlassen wurden.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit der Verlust eines beruflichen Schlüssels versichert ist?
Der Schlüssel muss einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber oder Dienstherrn überlassen worden sein.
Gilt der Schutz nur für privat genutzte Schlüssel?
Nein, dieser Baustein bezieht sich gerade auf berufliche Schlüssel, also Tür- und Dienst-Kraftfahrzeugschlüssel, die vom Arbeitgeber oder Dienstherrn überlassen wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016