Wer als Bauherr oder Unternehmer von Baumaßnahmen wie Neubau, Umbau, Anbau, Reparatur, Abbruch oder Grabarbeiten handelt, ist über die Privathaftpflicht der GVO Versicherung bis zu einer Bausumme von 250.000 € je Bauvorhaben abgesichert – inklusive privater Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe. Der Schutz umfasst auch angemeldete Helfer, entfällt aber bei Überschreiten der Bausumme sowie bei eitsunfällen und Berufskrankheiten.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Baumaßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch und Grabarbeiten. Der Versicherungsschutz besteht bis zu einer Bausumme von 250.000 € je Bauvorhaben.
Mitversichert sind dabei auch private Eigenleistungen sowie Nachbarschaftshilfe.
Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwendungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird die genannte Bausumme überschritten, entfällt der Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorgeversicherung.
Mitversichert ist außerdem die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Personen, die der Versicherungsnehmer zur Mithilfe einsetzt und die ordnungsgemäß zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet sind. Dieser Schutz gilt für Schäden, die diese Personen in Ausübung dieser Verrichtungen bei Dritten verursachen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten nach dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Erlangt eine hier mitversicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag, zum Beispiel einer eigenen Privathaftpflicht, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Als Bauherr oder Unternehmer von Baumaßnahmen ist man über diesen Baustein bis zu einer Bausumme von 250.000 € je Bauvorhaben abgesichert, wobei auch Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe eingeschlossen sind. Überschreitet die Gesamtbaumaßnahme diese Bausumme, greift der reguläre Schutz nicht mehr, sondern die Regeln der Vorsorgeversicherung. Auch ordnungsgemäß zur Unfallversicherung angemeldete Helfer sind für Schäden an Dritten mitversichert. Kein Schutz besteht bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie dann, wenn eine mitversicherte Person bereits über einen anderen Vertrag abgesichert ist.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Bausumme greift der Schutz als Bauherr?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einer Bausumme von 250.000 € je Bauvorhaben. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwendungen für die Gesamtbaumaßnahme.
Was passiert, wenn die Bausumme überschritten wird?
Wird die Bausumme von 250.000 € überschritten, entfällt der Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorgeversicherung.
Sind private Helfer beim Bauvorhaben mitversichert?
Ja, mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der zur Mithilfe eingesetzten und ordnungsgemäß zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldeten Personen für Schäden, die sie bei Dritten verursachen. Auch private Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe sind eingeschlossen.
Welche Schäden sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten nach dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Außerdem entfällt der Schutz, wenn eine mitversicherte Person über einen anderen Vertrag abgesichert ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016