Wer eine Anlage zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien betreibt, ist über die Privathaftpflicht der GVO Versicherung gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Betrieb und Unterhaltung abgesichert – dazu zählen etwa Photovoltaik- und Solaranlagen, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerke. Nicht mitversichert sind jedoch Ansprüche, die aus der Abgabe von Energie an Dritte entstehen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien. Dazu zählen zum Beispiel:
- Photovoltaik- und Solaranlagen
- Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen
- Kleinwindanlagen
- Mini-Blockheizkraftwerke
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus der Abgabe von Energie an Dritte. Sie sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Betreibst du eine Anlage, die aus erneuerbaren Energien Strom oder Wärme erzeugt, sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Betrieb und der Unterhaltung dieser Anlage mitversichert. Gemeint sind etwa Photovoltaik- und Solaranlagen, Wärmeanlagen aus Luft, Wasser und Erde, Kleinwindanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerke. Ansprüche, die daraus entstehen, dass du Energie an Dritte abgibst, sind allerdings nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sind mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Betrieb und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel Photovoltaik- und Solaranlagen, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerke.
Ist die Abgabe von Energie an Dritte versichert?
Nein. Haftpflichtansprüche aus der Abgabe von Energie an Dritte sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was genau ist bei den erneuerbaren Energien abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, die aus dem Betrieb und der Unterhaltung der genannten Anlagen entsteht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016