Wer als privater Halter beim Be- oder Entladen seines Fahrzeugs oder Anhängers versehentlich einen Dritten schädigt, ist über die Privathaftpflicht der GVO Versicherung geschützt: Sie übernimmt die gesetzliche Haftpflicht für solche Be- und Entladeschäden bis zu 3.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Die Leistung greift nur nachrangig, wenn kein anderer Versicherungsvertrag einspringt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter. Dies gilt für Schäden, die bei Dritten beim Be- oder Entladen seines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursacht wurden.
Die Höchstentschädigung des Versicherers ist auf 3.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für das Schadenereignis eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann (Subsidiärdeckung).
Was bedeutet das konkret?
Wird beim Beladen oder Entladen des eigenen Fahrzeugs oder Anhängers ein Dritter geschädigt, springt die Privathaftpflicht für den privaten Halter ein. Die Zahlung ist auf 3.000 € pro Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr begrenzt. Kann für denselben Schaden ein anderer Versicherungsvertrag herangezogen werden, geht dieser vor und der Versicherer zahlt nicht.
Häufige Fragen
Sind Schäden versichert, die beim Beladen des eigenen Autos entstehen?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter für Schäden, die bei Dritten beim Be- oder Entladen seines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursacht wurden.
Bis zu welchem Betrag wird bei Be- und Entladeschäden gezahlt?
Die Höchstentschädigung ist auf 3.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Was passiert, wenn für den Schaden auch eine andere Versicherung aufkommen könnte?
Dann leistet der Versicherer keine Entschädigung, soweit eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. Es gilt eine Subsidiärdeckung, das heißt der andere Vertrag geht vor.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016