Wer mit der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht ins Ausland reist, genießt weltweiten Versicherungsschutz für gesetzliche Haftpflichtansprüche aus im Ausland eintretenden Versicherungsfällen: bei vorübergehenden Aufenthalten weltweit bis zu fünf Jahre, innerhalb Europas sogar zeitlich unbegrenzt. Auszahlungen erfolgen in Euro, und bei behördlich angeordneter Kaution stellt der Versicherer bis zu 250.000 Euro zur Verfügung.
Versichert ist – abweichend von den zugrunde liegenden Haftpflichtbedingungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle. Das gilt für Versicherungsfälle:
- die auf eine versicherte Handlung im Inland oder auf ein im Inland oder Ausland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind,
- die auf die vorübergehende Benutzung und Anmietung von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern zurückzuführen sind.
Versicherungsschutz besteht für vorübergehende Auslandsaufenthalte weltweit für maximal 5 Jahre. Innerhalb von Europa besteht der Versicherungsschutz ohne zeitliche Eingrenzung.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers als erfüllt in dem Zeitpunkt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 € zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder wenn die Kaution verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch im Ausland für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn dort ein Versicherungsfall eintritt. Weltweit sind vorübergehende Aufenthalte bis zu fünf Jahre abgedeckt, innerhalb Europas gibt es keine zeitliche Begrenzung. Zahlungen leistet der Versicherer in Euro. Wird im Ausland behördlich eine Kaution verlangt, stellt der Versicherer bis zu 250.000 Euro bereit, die jedoch auf die Schadenersatzzahlung angerechnet und bei einem Überschuss zurückgezahlt werden muss.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich im Ausland über die Privathaftpflicht abgesichert?
Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht weltweit Versicherungsschutz für maximal 5 Jahre. Innerhalb von Europa gilt der Versicherungsschutz ohne zeitliche Eingrenzung.
Übernimmt der Versicherer im Ausland auch eine geforderte Kaution?
Ja. Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 € zur Verfügung.
Muss ich die vom Versicherer gestellte Kaution zurückzahlen?
Die Kaution wird auf eine zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für nicht versicherte Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
In welcher Währung zahlt der Versicherer bei Auslandsfällen?
Die Leistungen erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016