Die Privathaftpflicht der GVO Versicherung schützt auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten: innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung, außerhalb Europas bis zu fünf Jahre. Zum Geltungsbereich Europa zählen neben dem Kontinent auch die Mittelmeer-Anliegerstaaten, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira. Bei Schäden in den USA werden Abwehrkosten auf die Versicherungssumme angerechnet, und für eine behördlich angeordnete Kaution stellt der Versicherer bis zu 300.000 EUR bereit.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle. Dies gilt ausschließlich bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt:
- innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung,
- außerhalb Europas bis zu 5 Jahre.
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn. Hinzu kommen:
- die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres,
- die Kanarischen Inseln,
- die Azoren,
- Madeira.
Bei Schadenereignissen in den USA bzw. in US-Territorien werden die Aufwendungen des Versicherungsnehmers für die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche auf die Versicherungssumme angerechnet. Dazu zählen insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten.
Kautionsstellung
Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, um Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 300.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution
- als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder
- die Kaution verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts entstehen – in Europa zeitlich unbegrenzt, außerhalb Europas bis zu fünf Jahre. Bei Schäden in den USA zählen die Kosten für die Anspruchsabwehr zur Versicherungssumme und mindern diese. Muss auf behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegt werden, streckt der Versicherer bis zu 300.000 EUR vor; überschüssige oder verfallene Beträge sind zurückzuzahlen.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich bei Auslandsaufenthalten versichert?
Innerhalb Europas besteht der Versicherungsschutz bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten ohne zeitliche Begrenzung, außerhalb Europas bis zu 5 Jahre.
Welche Regionen zählen zum Geltungsbereich Europa?
Dazu gehören der Kontinent Europa im geografischen Sinn sowie die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira.
Was gilt bei Schäden in den USA?
Bei Schadenereignissen in den USA bzw. US-Territorien werden die Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von Ansprüchen – etwa Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten – auf die Versicherungssumme angerechnet.
Übernimmt der Versicherer eine Kaution im Ausland?
Ja. Muss auf behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegt werden, stellt der Versicherer bis zu 300.000 EUR zur Verfügung. Dieser Betrag wird auf eine Schadenersatzzahlung angerechnet; ein zu hoher oder verfallener Betrag ist zurückzuzahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025