Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung sind auch Gefälligkeitsschäden abgedeckt, die der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person bei einer privaten, unentgeltlichen Hilfeleistung für Dritte verursacht. Der Versicherer verzichtet in diesen Fällen darauf, sich auf einen stillschweigenden Haftungsverzicht zu berufen – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer wünscht dies und kein anderer Versicherer ist leistungspflichtig.
Verursacht der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person einen Schaden bei einer privaten, unentgeltlichen Hilfeleistung für Dritte, gilt Folgendes: Der Versicherer wird sich nicht auf einen eventuellen stillschweigenden Haftungsverzicht (Gefälligkeitshaftung) berufen.
Voraussetzung dafür ist:
- Der Versicherungsnehmer wünscht dies.
- Kein anderer Versicherer ist leistungspflichtig.
Was bedeutet das konkret?
Hilft man jemandem privat und ohne Bezahlung und richtet dabei einen Schaden an, könnte die Versicherung sich normalerweise darauf berufen, dass in solchen Gefälligkeitssituationen stillschweigend auf eine Haftung verzichtet wird. Der Versicherer verzichtet hier jedoch auf diesen Einwand, wenn der Versicherungsnehmer es so wünscht. Das gilt allerdings nur, solange kein anderer Versicherer für den Schaden aufkommen muss.
Häufige Fragen
Bin ich abgesichert, wenn ich beim kostenlosen Helfen für jemanden einen Schaden verursache?
Ja. Verursacht der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person bei einer privaten, unentgeltlichen Hilfeleistung für Dritte einen Schaden, wird sich der Versicherer nicht auf einen stillschweigenden Haftungsverzicht berufen, sofern der Versicherungsnehmer dies wünscht und kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Was ist mit dem stillschweigenden Haftungsverzicht bei Gefälligkeiten gemeint?
Damit ist die sogenannte Gefälligkeitshaftung gemeint. Der Versicherer verzichtet darauf, sich auf einen solchen eventuellen stillschweigenden Haftungsverzicht zu berufen, wenn der Versicherungsnehmer es wünscht und kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Gilt diese Regelung auch, wenn eine andere Versicherung für den Schaden aufkommt?
Nein. Der Verzicht auf den Einwand des stillschweigenden Haftungsverzichts gilt nur, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016