Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung gilt der Schutz beim Schlüsselverlust nicht uneingeschränkt: Nicht ersetzt werden Folgeschäden eines Schlüsselverlustes wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus, ebenso wenig der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln oder von Schlüsseln zu fremd betreuten Objekten und eitgeberschlüsseln aus Kundenbeständen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes, zum Beispiel Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus.
- bei Wohnungseigentümern die Kosten der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen (Eigenschäden).
- der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (außer Kfz-Schlüsseln).
- der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (zum Beispiel Verwaltung, Bewachung, Objektschutz, Reinigung) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war.
- der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für Schlüsselverlust hat mehrere Grenzen. Nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus sowie bei Wohnungseigentümern die eigenen Kosten für Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen im Sondereigentum. Ebenfalls ausgeschlossen sind der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln und anderen Schlüsseln zu beweglichen Sachen, außer Kfz-Schlüsseln. Auch Schlüssel zu beruflich oder gewerblich betreuten Objekten sowie Arbeitgeberschlüssel aus Kunden- oder Drittbeständen sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Werden Folgeschäden wie ein Einbruch nach einem Schlüsselverlust ersetzt?
Nein. Folgeschäden eines Schlüsselverlustes, etwa Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Tresor- oder Möbelschlüssel mitversichert?
Nein. Der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind lediglich Kfz-Schlüssel.
Gilt der Schutz für Schlüssel, die beruflich betreute Objekte betreffen?
Nein. Der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (etwa Verwaltung, Bewachung, Objektschutz oder Reinigung) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ist oder war, ist ausgeschlossen.
Sind Schlüssel abgedeckt, die dem Arbeitgeber von Kunden überlassen wurden?
Nein. Der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden, ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016