Für Schadenereignisse aus dieser Privathaftpflicht der GVO Versicherung besteht Versicherungsschutz, wenn sie in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in der Schweiz, in Norwegen, auf Island oder in Liechtenstein eintreten. Diese Regelung gilt abweichend von den allgemeinen Bestimmungen zum Geltungsbereich und legt den räumlichen Rahmen des Schutzes fest.
Abweichend von den allgemeinen Regelungen zum Geltungsbereich besteht Versicherungsschutz für Schadenereignisse, die in folgenden Gebieten eintreten:
- in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- in der Schweiz
- in Norwegen
- auf Island
- in Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift für Schadenereignisse, die in bestimmten europäischen Ländern eintreten. Dazu zählen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese Festlegung gilt abweichend von den sonstigen Bestimmungen zum Geltungsbereich.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in der Schweiz, in Norwegen, auf Island oder in Liechtenstein eintreten.
Sind die Schweiz und Norwegen mit abgedeckt?
Ja, sowohl die Schweiz als auch Norwegen gehören zu den Gebieten, in denen Versicherungsschutz für dort eintretende Schadenereignisse besteht.
Gilt hier eine besondere Regelung gegenüber dem allgemeinen Geltungsbereich?
Ja, diese Regelung gilt abweichend von den allgemeinen Bestimmungen zum Geltungsbereich.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016