Wer ein geliehenes, gemietetes oder aus Gefälligkeit überlassenes Auto versehentlich mit dem falschen Kraftstoff betankt, ist über die Privathaftpflicht der GVO Versicherung für den entstandenen Schaden abgesichert. Die Entschädigung ist auf 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt, pro Schadenfall trägt der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung von 250 Euro. Dienst- oder Leasingfahrzeuge zum dauerhaften Gebrauch sind ausgeschlossen.
Abweichend von den Ausschlüssen der AHB GVO ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers mitversichert. Sie greift für Schäden an fremden Kraftfahrzeugen, die privat geliehen, gemietet oder gefälligkeitshalber überlassen wurden. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch eine versehentliche Betankung mit einem für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoff entstanden ist.
Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden. Dazu zählen zum Beispiel Dienst- oder Firmenwagen sowie eigene Leasing-Fahrzeuge.
Die Höchstentschädigung der GVO ist auf 5.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 250 €.
Was bedeutet das konkret?
Wenn man ein fremdes Auto fährt, das man geliehen, gemietet oder aus Gefälligkeit überlassen bekommen hat, und es aus Versehen mit dem falschen Kraftstoff betankt, springt die Versicherung für den Schaden ein. Für Fahrzeuge, die man dauerhaft oder regelmäßig nutzt, etwa einen Dienstwagen oder ein eigenes Leasing-Fahrzeug, gilt dieser Schutz nicht. Die Versicherung zahlt maximal 5.000 € pro Versicherungsfall und Jahr, und pro Schaden bleibt eine Selbstbeteiligung von 250 € beim Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Bin ich abgesichert, wenn ich ein geliehenes Auto mit dem falschen Kraftstoff betanke?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden privat geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit ungeeignetem Kraftstoff entstehen.
Gilt der Schutz auch für meinen Dienstwagen oder mein Leasing-Fahrzeug?
Nein. Für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden, wie Dienst-/Firmenwagen oder eigene Leasing-Fahrzeuge, besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung bei einem Betankungsschaden?
Die Höchstentschädigung ist auf 5.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Muss ich einen Eigenanteil zahlen?
Ja, der Versicherungsnehmer trägt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 250 €.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016