Wer sich privat ein Auto leiht und dabei einen Haftpflichtschaden verursacht, ist bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung für den finanziellen Nachteil aus der Rabattrückstufung abgesichert: Erstattet wird der Vermögensschaden, der durch die Höherstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsteht – begrenzt auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre und höchstens in Höhe der vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachten Leistung.
Versichert ist – abweichend von den entsprechenden Regelungen der AHB der GVO – der Fall, dass eine versicherte Person beim Gebrauch eines Kraftfahrzeuges einen Haftpflichtschaden verursacht. Voraussetzung ist, dass ihr dieses Kraftfahrzeug von einem Dritten privat, unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wurde.
Erstattet wird der Vermögensschaden, der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsteht. Dabei gelten folgende Grenzen:
- Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt.
- Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird nicht ersetzt.
Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers. Aus diesem Nachweis muss die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung hervorgehen.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du ein Auto nur ausnahmsweise und kostenlos von jemandem leihst und damit einen Haftpflichtschaden verursachst, springt die Privathaftpflicht für die dadurch entstehende Rabattrückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Erstattet wird der finanzielle Nachteil, allerdings höchstens die Mehrprämie der ersten fünf Jahre und nicht mehr, als der Kfz-Haftpflichtversicherer selbst geleistet hat. Nötig ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, der die Rückstufung belegt. Für Fahrzeuge, die dauerhaft oder regelmäßig überlassen wurden, gilt dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Wann greift der Schutz bei einem geliehenen Auto?
Der Schutz greift, wenn eine versicherte Person mit einem Kraftfahrzeug, das ihr von einem Dritten privat, unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wurde, einen Haftpflichtschaden verursacht.
Wie hoch ist die Entschädigung für die Rabattrückstufung?
Erstattet wird der Vermögensschaden durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre gemäß den geltenden Tarifbestimmungen begrenzt, und es wird nicht mehr ersetzt als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Leistung.
Welcher Nachweis wird für die Erstattung benötigt?
Voraussetzung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, aus dem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung hervorgeht.
Gilt der Schutz auch für Autos, die man dauerhaft nutzt?
Nein. Für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden, besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016