Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung von Sport für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen abgesichert. Nicht versichert sind dagegen Haftpflichtansprüche aus jagdlicher Betätigung sowie aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen und dem Training dafür.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen aus der Ausübung von Sport.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- einer jagdlichen Betätigung,
- der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie Vorbereitungen hierzu (Training).
Was bedeutet das konkret?
Wer als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person Sport treibt, ist über die gesetzliche Haftpflicht abgesichert. Ausgenommen bleiben jedoch Schäden im Zusammenhang mit jagdlicher Betätigung. Ebenfalls nicht versichert sind Ansprüche aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen und dem Training dafür.
Häufige Fragen
Ist die Sportausübung über die Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen aus der Ausübung von Sport.
Sind Schäden bei der Jagd über diesen Schutz abgedeckt?
Nein, Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei der Teilnahme an Rennen?
Nein, Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training) sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016