Bei der Diensthaftpflicht im Rahmen der Privathaftpflicht der GVO Versicherung gelten alle Vertragsbestimmungen des Versicherungsnehmers auch für die mitversicherte Person. Die Rechte aus dem Vertrag darf allerdings nur der Versicherungsnehmer selbst ausüben, während die Pflichten – die sogenannten Obliegenheiten – sowohl vom Versicherungsnehmer als auch von der versicherten Person zu erfüllen sind.
Alle Vertragsbestimmungen, die für den Versicherungsnehmer gelten, sind auf die versicherte Person entsprechend anzuwenden.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben.
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Die Regeln des Vertrags gelten nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern in gleicher Weise auch für die mitversicherte Person. Die Rechte aus dem Vertrag kann jedoch ausschließlich der Versicherungsnehmer wahrnehmen. Für die Einhaltung der Pflichten (Obliegenheiten) tragen dagegen beide Verantwortung: der Versicherungsnehmer und die versicherte Person.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für die mitversicherte Person?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die versicherte Person entsprechend anzuwenden.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben.
Wer muss die Obliegenheiten erfüllen?
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Smart 2025