Wann der Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht der GVO Versicherung beginnt, richtet sich nach dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Dabei bleiben jedoch die Regelungen zu den Folgen einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags vorbehalten.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, gelten die dafür vorgesehenen besonderen Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der Beginn auch, wenn der erste Beitrag nicht gezahlt wird?
Nein, der angegebene Beginn gilt nur vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den genauen Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der Zeitpunkt des Beginns ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Smart 2025