Bei der Privathaftpflichtversicherung der GVO Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen mitversichert – etwa an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen während einer Reise bis zu sechs Monaten Mietdauer sowie an fremden beweglichen Sachen für private Zwecke ohne zeitliche Begrenzung. Für beide Bereiche gelten eigene Höchstersatzleistungen und klar benannte Ausschlüsse wie Abnutzung, Verschleiß oder Schäden an bestimmten technischen Anlagen und Wertsachen.
Versichert ist – in Erweiterung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von beweglichen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern anlässlich von Reiseaufenthalten. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person diese Gegenstände bis zu einer Dauer von maximal 6 Monaten gemietet, gepachtet oder geliehen hat.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
- wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder Sachen
Versichert ist – in Erweiterung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen. Dies gilt, wenn diese Sachen zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Für die Miet- und Leihdauer gibt es hier keine Begrenzung.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf
- elektrische medizinische Geräte wie zum Beispiel ein Hörgerät, ein Inhalationsgerät oder ein Blutdruck-Messgerät,
- geliehene, gemietete oder zum Gebrauch überlassene Musikinstrumente.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden
- an Sachen, die dem Beruf oder dem Gewerbe der versicherten Personen dienen,
- durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,
- an Schmuck- und Wertsachen, auch der Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren,
- an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wer auf Reisen die Einrichtung einer Ferienwohnung, eines Hotel- oder Pensionszimmers beschädigt, ist über diese Erweiterung abgesichert, sofern die Unterkunft für höchstens sechs Monate gemietet, gepachtet oder geliehen wurde; hier gilt eine Grenze von 10.000 EUR je Versicherungsfall. Zusätzlich sind Schäden an fremden beweglichen Sachen abgedeckt, die man privat gemietet, gepachtet, geliehen oder in Verwahrung genommen hat – dafür bis zu 5.000 EUR je Versicherungsfall und ohne zeitliche Begrenzung der Miet- oder Leihdauer. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Schäden durch Abnutzung und Verschleiß sowie an bestimmten technischen Anlagen, Wertsachen und Fahrzeugen.
Häufige Fragen
Sind Schäden an der Einrichtung einer Ferienwohnung während des Urlaubs abgesichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von beweglichen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern während Reiseaufenthalten, wenn diese für maximal 6 Monate gemietet, gepachtet oder geliehen wurden. Die Höchstersatzleistung beträgt hier 10.000 EUR je Versicherungsfall.
Gibt es eine zeitliche Begrenzung, wie lange eine geliehene fremde Sache mitversichert ist?
Für Schäden an fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind, gibt es keine Begrenzung der Miet- und Leihdauer. Die Höchstersatzleistung liegt in diesem Fall bei 5.000 EUR je Versicherungsfall.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten. Bei fremden Sachen sind zudem Schäden an beruflich oder gewerblich genutzten Gegenständen, an Schmuck- und Wertsachen, der Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren sowie Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen ausgeschlossen.
Sind geliehene medizinische Geräte oder Musikinstrumente mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf elektrische medizinische Geräte wie Hörgeräte, Inhalationsgeräte oder Blutdruck-Messgeräte sowie auf geliehene, gemietete oder zum Gebrauch überlassene Musikinstrumente.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Smart 2025