Wer in der Privathaftpflicht der GVO Versicherung während eines Betriebspraktikums, im fachpraktischen Unterricht oder in einem Ferienjob (Work & Travel) einen Schaden verursacht, ist mitversichert – ebenso bei ehrenamtlicher Tätigkeit, Freiwilligenarbeit oder einer unentgeltlichen Betreuung als Tagesmutter, Babysitter oder Au-pair. Auch Schäden an bereitgestellten Ausbildungsgegenständen sind bis zu einer festgelegten Grenze abgedeckt, während bestimmte Ehrenämter und entgeltliche Tätigkeiten ausgeschlossen bleiben.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen aus der Teilnahme an einem Betriebspraktikum, am fachpraktischen Unterricht (zum Beispiel an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität) oder einem Ferienjob (auch sogenanntes Work & Travel).
Mitversichert sind auch Schäden an (Ausbildungs-)Gegenständen, Einrichtungen und Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule bzw. Universität oder dem Betrieb zur Verfügung bzw. bereitgestellt werden, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Nicht versichert sind:
- Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen
- Ansprüche wegen Schäden an Lehrbüchern, die für einen längeren Zeitraum als drei Monate übernommen worden sind
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist auf 3.000 EUR begrenzt.
Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit, Teilnahme an Wehrübungen oder an dienstlichen Veranstaltungen der Bundeswehr
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements. Hierzu zählen insbesondere Tätigkeiten:
- in der Kranken- und Altenpflege
- in der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit
- in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden
- bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen
Nicht versichert sind die Gefahren aus der Ausübung von:
- öffentlichen / hoheitlichen Ehrenämtern, wie zum Beispiel als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
- wirtschaftlichen / sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter, wie zum Beispiel als Betriebs- und Personalrat, Versichertenältester, Vertrauensperson nach den maßgeblichen sozialrechtlichen Vorschriften
Besteht Versicherungsschutz über eine andere Haftpflichtversicherung (zum Beispiel Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz.
Tagesmutter- / Tageseltern- / Betreuungsgemeinschaften- / Babysitter- / Au-pair-Tätigkeit
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der unentgeltlichen, ausgeübten Tätigkeit als Tagesmutter, Tageseltern, Betreuungsgemeinschaften, Babysitter oder Au-pair. Das gilt insbesondere aus der übernommenen Beaufsichtigung (Aufsichtspflicht) von zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern im Rahmen des eigenen Haushalts oder des Haushaltes der zu betreuenden Kinder, auch außerhalb der Wohnung, zum Beispiel bei Spielen, Ausflügen und Ähnlichem.
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, welche die zu betreuenden Kinder erleiden.
Nicht versichert ist:
- die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen (zum Beispiel Kindergärten, Kinderhorten oder Kindertagesstätten)
- die persönlich gesetzliche Haftpflicht der Kinder
- die gesetzliche Haftpflicht wegen Abhandenkommen von Sachen und der Verlust von Geld der zu betreuenden Kinder
- die Ausübung der Tätigkeit gegen Entgelt (auch im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung)
Erlangt ein (Tages-)Kind Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden, die während eines Praktikums, im fachpraktischen Unterricht, in einem Ferienjob, bei ehrenamtlicher oder Freiwilligenarbeit sowie bei einer unentgeltlichen Kinderbetreuung als Tagesmutter, Babysitter oder Au-pair entstehen. Auch beschädigte Ausbildungsgegenstände oder Lehrgeräte, die die Schule oder der Betrieb bereitstellt, sind bis 3.000 EUR je Versicherungsfall abgedeckt. Ausgeschlossen sind unter anderem Abnutzung, Verschleiß, Abhandenkommen, bestimmte Ehrenämter mit beruflichem oder hoheitlichem Charakter sowie entgeltliche Betreuungstätigkeiten. Besteht bereits über einen anderen Vertrag Schutz, entfällt die Leistung aus diesem Vertrag.
Häufige Fragen
Bin ich während eines Ferienjobs oder Work & Travel über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an einem Ferienjob, auch sogenanntes Work & Travel, ist mitversichert – ebenso bei einem Betriebspraktikum oder im fachpraktischen Unterricht.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Schäden an bereitgestellten Ausbildungsgegenständen?
Schäden an bereitgestellten (Ausbildungs-)Gegenständen, Einrichtungen und Lehrgeräten sind mitversichert, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist auf 3.000 EUR begrenzt.
Sind ehrenamtliche Ämter wie Gemeinderat oder Betriebsrat mitversichert?
Nein. Nicht versichert sind Gefahren aus öffentlichen bzw. hoheitlichen Ehrenämtern (zum Beispiel Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Freiwillige Feuerwehr) sowie aus wirtschaftlichen oder sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter (zum Beispiel Betriebs- und Personalrat).
Gilt der Schutz auch für bezahlte Babysitter- oder Tagesmutter-Tätigkeit?
Nein. Versichert ist nur die unentgeltlich ausgeübte Tätigkeit. Die Ausübung gegen Entgelt, auch im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, ist nicht versichert, ebenso nicht die Tätigkeit in Betrieben und Institutionen wie Kindergärten, Kinderhorten oder Kindertagesstätten.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Smart 2025