Stirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Schutz der GVO Versicherung in der Privathaftpflichtversicherung zunächst bestehen: Der mitversicherte Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder ohne eingetragene Lebenspartnerschaft sind bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiter abgesichert. Wer als überlebender Partner die nächste Beitragsrechnung zahlt, wird selbst zum Versicherungsnehmer.
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Das gilt für folgende Personen:
- den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und / oder
- unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die die Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Er läuft bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiter – und zwar für den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie für unverheiratete Kinder, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Zahlt der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner die nächste Beitragsrechnung, tritt er selbst in die Rolle des Versicherungsnehmers ein.
Häufige Fragen
Endet der Versicherungsschutz sofort, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Nein. Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Für wen gilt der Schutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter?
Er gilt für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner sowie für unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Was passiert, wenn der überlebende Partner die nächste Beitragsrechnung bezahlt?
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser selbst Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Smart 2025