Wie lange ein Privathaftpflicht-Vertrag der GVO Versicherung läuft und wie er endet, hängt von der im Versicherungsschein festgelegten Dauer ab: Verträge über mindestens ein Jahr verlängern sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung mindestens drei Monate vor Ablauf zugeht. Kürzere Verträge enden automatisch, mehrjährige lassen sich ab dem dritten Jahr kündigen, und beim vollständigen Wegfall des versicherten Interesses endet der Vertrag insoweit.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Diese Regelung gilt nicht für die Versicherung von Ansprüchen aus Benachteiligungen.
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange der Vertrag läuft, richtet sich nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Kürzere Verträge enden von selbst zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei Verträgen über mehr als drei Jahre kann der Versicherungsnehmer ab dem dritten Jahr mit einer Frist von drei Monaten kündigen, und beim vollständigen und dauerhaften Wegfall eines versicherten Interesses endet der Vertrag insoweit.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Was passiert bei einem Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit?
Ein Vertrag mit einer Dauer von weniger als einem Jahr endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt. Diese Regelung gilt nicht für die Versicherung von Ansprüchen aus Benachteiligungen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025