Fallen versicherte Risiken in der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung vollständig und dauerhaft weg, erlischt der Schutz für genau diese Risiken – und dem Versicherer steht der Beitrag bis zum Zeitpunkt seiner Kenntnis vom Wegfall zu.
Wegfall des versicherten Risikos:
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Entfällt ein abgesichertes Risiko endgültig und komplett, endet der Versicherungsschutz für dieses Risiko automatisch. Der Versicherer darf für die Zeit bis zu dem Moment, in dem er vom Wegfall erfährt, den entsprechenden Beitrag behalten.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein versichertes Risiko wegfällt?
Fällt ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft weg, so erlischt die Versicherung bezüglich dieses Risikos.
Muss das Risiko vollständig wegfallen, damit die Versicherung erlischt?
Ja. Die Versicherung erlischt, wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen.
Welcher Beitrag steht dem Versicherer beim Wegfall des Risikos zu?
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Bleibt der übrige Versicherungsschutz bestehen?
Die Versicherung erlischt nur bezüglich der Risiken, die vollständig und dauerhaft weggefallen sind.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.08